Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Klingenmünster für die Jahre 2023/2024 einstimmig. Die Verwaltung wurde damit beauftragt zu prüfen, wie sich die Einführung der Zweitwohnungssteuer finanziell auf die Ortsgemeinde Klingenmünster auswirken würde. Der Gemeinderat bedankte sich bei Frau Fischer für die ausführliche Darstellung des Zahlenwerks sowie für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung der Verwaltung.
Danach befasst sich das Gremium mit der Neufassung der Hauptsatzung. Es wurde beabsichtigt die Zahl der Beigeordneten auf drei zu erhöhen. Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Neufassung der Hauptsatzung ohne die § 8 und 9 einstimmig zu.
Aufgrund des Amtsantritts von Frau Ortsbürgermeisterin Kathrin Flory zum 01.05.2023 als Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde die Aufwandsentschädigung entsprechend der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) entsprechend angepasst.
Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, unter Ausschluss der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten nach § 36 Abs. 3 Nr. 5 bzw. § 22 Abs. 1 GemO den § 8 und 9 der vorliegenden Neufassung der Hauptsatzung zuzustimmen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 3 KomAEVO wurde auf 75 v. H. festgelegt.
Danach beschäftigte sich der Gemeinderat mit Auftragsvergaben und Bauvorhaben.
In der Grundschule Klingenmünster sollen in zwei Klassensälen Akustikdecken eingebaut werden. Aufgrund des geschätzten Auftragswerts kann die Vergabe der Leistungen als beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 16.000 Euro. Der Gemeinderat nahm diesen Sachverhalt zur Kenntnis und ermächtigte die Ortsbürgermeister den Auftrag im Einvernehmen mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Einem Antrag zur Errichtung einer PV-Anlage auf einer Freifläche in einem Garten erteilt der Gemeinderat sein Einvernehmen einstimmig, sofern die Höhe der Anlage nicht das Höchstmaß nach der LBauO überschreitet.
Für die Errichtung eines Einfamilienwohnhaus, Weinstraße, Klingenmünster, Fl.St.Nr. 1642/4 wurde die Befreiung vom Bebauungsplan bei der Firstrichtung, der Baufenster und der Garage beantragt. Mit 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschloss das Gremium sein Einvernehmen für folgende Befreiungen zu erteilen:
| 1. | Firstrichtung: giebel- statt firstständig |
| 2. | Baufenster: Verschiebung Richtung Süden auf 6 m Abstand zur Weinstraße |
| 3. | Garage: begrünte Flachdachgarage |