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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 25/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen für die Jahre 2023 und 2024 vom 02.06.2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat auf Grund ihrer Verbandsordnung, der §§ 6, 7 und 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit Rheinland-Pfalz und des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz - jeweils in der derzeit geltenden Fassung -, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

804.940,00 Euro

761.670,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

804.940,00 Euro

761.670,00 Euro

der Jahresüberschuss/-

fehlbetrag auf

0,00 Euro

0,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2023

2024

der Saldo der ordentlichen

und außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

70,00 Euro

30,00 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

12.000,00 Euro

2.000,00 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

12.000,00 Euro

2.000,00 Euro

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Finanzierungs-

tätigkeit auf

-70,00 Euro

-30,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2023

2024

0,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2023

2024

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 4 Deckung des Finanzbedarfs

Die geplanten ungedeckten Personal- und Sachkosten belaufen sich gemäß Haushaltsplan für das Jahr 2023 auf 212.880,00 Euro

und im Jahr 2024 auf 165.790,00 Euro. Gemäß § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung sind diese den Mitgliedsgemeinden Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen, entsprechend den Betreuungsmonaten der Kinder, am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres zu berechnen (Zweckverbandsumlage).

Es werden Vorauszahlungen in Höhe von jeweils einem Viertel der geplanten ungedeckten Personal- und Sachkosten erhoben, diese werden auf die Mitgliedsgemeinden, entsprechend den Betreuungsmonaten des Haushaltsvorjahres, auf vier Raten verteilt. Sie werden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Kalenderjahres fällig.

Die geplanten Investitionsaufwendungen belaufen sich in den Jahren 2023 auf 10.000,00 Euro und 2024 auf 2.000,00 Euro. Die ungedeckten Investitionsaufwendungen werden gemäß § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung analog der Einwohnerzahlen (Stichtag: 30.06. des Haushaltsvorjahres), nach Fertigstellung der Investitionsmaßnahme, auf die Mitgliedsgemeinden Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen umgelegt. Bei größeren Investitionen werden Vorauszahlungen nach Baufortschritt berechnet.

§ 5 Eigenkapital

Der Kindergartenzweckverband verfügt über kein Eigenkapital.

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 7 In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2024 enthält,

tritt sie am 1. Januar 2024 in Kraft.

Barbelroth, 02.06.2023
Kindergartenzweckverband
Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen
Helmut Heib
(Verbandsvorsteher)