I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweighofen hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 auf Antrag eines Vorhabenträgers die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hofgut Böhlwiesen“ gemäß § 12 i.Vm. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. §13 a i.V.m. § 13 BauGB.
Die Aufstellung dieses Bebauungsplans ist erforderlich, um die Umnutzung eines ehemaligen landw. Anwesens in der Hauptstraße in einen Pflegebauernhof mit ambulant betreuter Wohngemeinschaft zu ermöglichen. Ziel ist, ein gemeinschaftliches Mehrgenerationenwohnen mit teilweiser Selbstversorgung im Ortskern von Schweighofen zu etablieren.
Das Plangebiet liegt zentral in der Dorfmitte, südlich der L 546, und umfasst das Anwesen Hauptstraße 22 mit den Grundstücken Plan-Nrn. 99 sowie 100 mit insgesamt 1.991 m² (siehe auch nachfolgende Übersichtskarte). Die Erschließung des Vorhabens ist durch die Hauptstraße (Landesstraße L 546) gewährleistet.
Lageplan:
II. Durchführung einer frühzeitigen (freiwilligen) Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
In seiner Sitzung am 28.05.2024 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweighofen die Durchführung einer freiwilligen, frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hofgut Böhlwiesen“ beschlossen. Hierzu werden die aktuell bereits vorliegenden Planunterlagen wie Projekteschreibung, Lageplan und Schnitte/Ansichten sowie weitere Informationen in der Zeit vom
24. Juni bis einschl. 19. Juli 2024
digital ausgelegt. In diesem Zeitraum können diese Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht heruntergeladen werden. Zusätzlich liegen sie ebenfalls bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Die Verwaltung bittet um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für Jedermann die Möglichkeit, zum Bebauungsplanentwurf digital unter Bauleitplanung@vgbza.de oder schriftlich an die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Bauabteilung, Stellung zu nehmen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel am Verfahren beteiligt.