Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplan „Kurfürstenstraße“ der Stadt Bad Bergzabern

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat Bad Bergzabern fasste in seiner Sitzung am 29.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kurfürstenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 i.v.m. § 13 b Baugesetzbuch. Aufgrund Änderung in der Zielsetzung des Bebauungsplanes wurde nunmehr in der Stadtratsitzung am 06.06.2024 die Änderung der Verfahrensart zu einem gemeindl. Bebauungsplan gem. § gem. § 13 a i.V.m. § 2 BauGB beschlossen.

Die Stadt verfügt aktuell über keinerlei eigene Bauplätze, die Entwicklungsmöglichkeiten im Innenbereich sind durch dessen vollständige Überplanung ausgereizt. Alle noch vorhandenen Baulücken sind in privater Hand und damit dem Zugriff der Gemeinde entzogen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll vorrangig ortsansässigen Interessenten die Möglichkeit zur Schaffung bzw. Erwerb von Wohneigentum ermöglicht werden. Der Stadt liegt hierzu ein konkretes städtebauliches Konzept eines Investors vor. Gemäß diesem Konzept sollen im Bereich des Bebauungsplanes „Kurfürstenstraße“ drei Reihenhauskomplexe mit insgesamt 14 Reihenhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils 12 Wohnung ermöglicht werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kurfürstenstraße“ liegt in der Gemarkung Bad Bergzabern am nördlichen Stadtrand.

Das Plangebiet beschränkt sich auf die Grundstücke mit der Flurstücks-Nummern:

2785/2, 2785/3, 2786/3, 2786/4, 2787/3, 2787/4, 2788/6, 2788/7, 2788/9, 2788/10, 2789/3, 2790/3, 2790/4, 2791/3, 2792/6, 2792/9, 2795/6, 2795/8, 2795/11, 4255/1, 4255/6, 4260/3 mit insgesamt ca. 15.800 m², siehe auch nachfolgenden Lageplan.

II. Durchführung einer frühzeitigen (freiwilligen) Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

In der vorangegangenen Bauausschusssitzung legte der Planer des Eigentümers der im Plangebiet liegenden Grundstücke einen ersten Bebauungsplanentwurf vor, für den der Stadtrat am 06.06.2024 nach erneuter Prüfung die Durchführung einer freiwilligen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschloss.

Hierzu werden die aktuell bereits vorliegenden Planunterlagen wie aktueller Planentwurf mit textl. Festsetzungen und Begründung, Wasserbilanz, Potentialabschätzung sowie alle weiteren derzeit vorliegenden Informationen in der Zeit vom

24. Juni bis einschl. 19. Juli 2024

digital ausgelegt. In diesem Zeitraum können diese Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht heruntergeladen werden. Zusätzlich liegen sie ebenfalls bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Die Verwaltung bittet um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für Jedermann die Möglichkeit, zum Bebauungsplanentwurf digital unter Bauleitplanung@vgbza.de oder schriftlich an die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Bauabteilung, Stellung zu nehmen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel am Verfahren beteiligt.

Für die Stadt Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, 13.06.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Forstner