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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Bad Bergzabern für das Jahr 2025 vom 16.06.2025

Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung vom 03.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf:

§ 5

Steuern, Beiträge und Gebühren

III. Die Höhe der Tourismus- und Gästebeiträge sind in der Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismus- und Gästebeitrages vom 15.12.2023 in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages vom 15.12.2023 und der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 02.10.2020, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 01.07.2022, geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 06.12.2023 geregelt.

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Stadt Bad Bergzabern zum 31.12.2023 beträgt 31.399.522,82 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 32.866.407,52 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 um voraussichtlich 568.860,00 Euro auf 32.297.547,52 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9

In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Bad Bergzabern, 16.06.2025
Stadt Bad Bergzabern
Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister