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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 25/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberschlettenbach

Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 730).

- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberschlettenbach-

Das Ratsmitglied Bernhard Taubert hat mit Schreiben vom 15.05.2026 sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern.

Dies ist Herr Steffen Bischoff.

Herr Bischoff hat mitgeteilt, dass er das ihm zufallende Mandat nicht annimmt.

Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht berufene Bewerber.

Dies ist Frau Monika Reisdorf.

Frau Reisdorf hat mitgeteilt, dass sie das ihr zufallende Mandat annimmt.

Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Oberschlettenbach, 11.06.2026
Christian Burkhart, Ortsbürgermeister