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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 14. März 2023

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss einstimmig die Antragsstellung auf Förderung der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für das Gebiet der Verbandsgemeinde beim Zuwendungsgeber.

Hinsichtlich des Kommunalen Investitionsprogramms Klima und Innovation (KIPKI) empfahl der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat unanim, entsprechend dem Ergebnis der Abstimmung mit den Ortsgemeinden, eine Entscheidung über die Verwendung der Zuwendungen herbeizuführen.

Weiterhin empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat, einstimmig bei einer Enthaltung, den Beitritt der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz zu beschließen.

Auch wurde dem Verbandsgemeinderat einstimmig empfohlen, auf der Grundlage des Entwurfs zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB anzustreben. Hierzu sollen die Behörden und Träger öffentlicher Belange entsprechend unterrichtet und der Planentwurf auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Bezüglich des Vorschlages des Verbandsgemeinderates zur Bestellung der Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson wurden die Fraktionen gebeten bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates am 28. März 2023 der Verwaltung geeignete Bewerber*innen mitzuteilen, sodass in der Sitzung die Wahl der beiden Personen vorgenommen werden kann.

Des Weiteren empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat unanim, der außerplanmäßigen Ausgabe für die Bürgermeisterwahlen bei der Buchungsstelle 12110-529100 in Höhe von 37.865,88 Euro im Jahr 2022 zuzustimmen. Die Deckung soll durch die Entnahme von Mitteln aus dem Zahlungsmittelbestand der Verbandsgemeinde erfolgen.

Der Ausschuss informierte darüber, dass zur Auftragsvergabe bezüglich der Durchführung einer Organisationsuntersuchung zur Personalbedarfsermittlung und zur Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich Empfehlungen/Ansätze für ein Personalentwicklungskonzept zwei Angebote eingegangen sind und dessen Vergabe durch den Verbandsgemeinderat zu beschließen ist.

Für die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges 2 für die Feuerwehreinheit Bad Bergzabern empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat einstimmig, die öffentliche Ausschreibung durch die Kommunalberatung nach VOL/A, vorbehaltlich der entsprechenden Zuwendungsbeteiligung bzw. Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung durch das Land, zu beschließen.

Hinsichtlich der Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) mit Allrad für die Feuerwehreinheit Steinfeld, empfahl das Gremium dem Verbandsgemeinderat einstimmig die öffentliche Ausschreibung zu beschließen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den vorgelegten Sachstandbericht sowie den Beschluss über die Kostenaufteilung zwischen Verbandsgemeindeverwaltung und Ortsgemeinde einstimmig zur Kenntnis und empfahl dem Verbandsgemeinderat, mit 11 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme, der prozentualen Kostenaufteilung anhand der durch das Planungsbüro Huck ermittelten Flächenaufteilung zuzustimmen. Des Weiteren nahm der Ausschuss die Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Klingenmünster zur Abwicklung der Baumaßnahme zur Kenntnis und empfahl dem Verbandsgemeinderat mit 11 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme, dieser zuzustimmen und ermächtigte den Bürgermeister diese zu unterzeichnen.

Der Ausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat unanim, der Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2022 in das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 17 Abs. 5 Gemeindehaushaltsverordnung zuzustimmen.

Außerdem empfahl der Haupt- und Finanzausschusses dem Verbandsgemeinderat die Ergänzung und Änderung des § 14 Abs. 3 und 4 der gesellschaftsvertraglichen Regelung. Ebenso erging die Empfehlung einstimmig, den Geschäftsführer der Kommunalen Holzgesellschaft Pfalz GmbH, Herrn Imo Hauß, zu bevollmächtigen, die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern beim Notar zu vertreten.

Der Vorsitzende informierte weiterhin, dass am 26. und 27. April die Vorstellung der Planer im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Planungsleistung zur Erweiterung der Grundschule Bad Bergzabern stattfindet. Die Fraktionen wurden gebeten, teilnehmende Vertreter der Verwaltung alsbald mitzuteilen. Auch erläuterte der Vorsitzende, dass das Bürgerbüro nun auch Mittwoch morgens für Anliegen geöffnet habe, die ohne Terminvereinbarung erledigt werden können. Auch wurde darüber informiert, dass zum 01.01.2024 die Einführung des TV-V für den gewerblichen Bereich im Wasserwerk/Abwasserwerk beabsichtigt ist und Abstimmungsgespräche mit den Verbandsgemeinden auf Kreisebene mit dem Ziel einer einheitlichen Lösung stattfinden.

Im nichtöffentlichen Teil wurden verschiedene Personalangelegenheiten behandelt. Zum einen, empfahl der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat der Ernennung einer Beamtin zuzustimmen, zum anderen empfahl er dem Rat der Höhergruppierung von drei Beschäftigen zuzustimmen.

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