Der Gemeinderat beschäftigte sich zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung mit der Grundsteuerreform. Der Rat beschloss die Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen ab dem Jahr 2025 mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen:
• Grundsteuer A: 345 v. H. (Hebesatz wie bisher)
• Grundsteuer B: 450 v. H. (Senkung um 15 v. H.)
• Gewerbesteuer: 420 v. H. (Hebesatz wie bisher)
Ergänzend wurde einstimmig bei 1 Enthaltung beschlossen, dass bei dieser Hebesatzkonstellation beachtet wurde, dass der Ortsgemeinde kein finanzieller Nachteil durch Umlageabgaben entstehen soll und der Steuerverbleib bei der Ortsgemeinde künftig in etwa dem bisherigen Betrag (gemäß Berechnung für 2024) entspricht und somit keine Mehreinnahmen generiert werden.
Einstimmig erteilte der Rat dann sein Einvernehmen für das Bauvorhaben Fl.St.Nr. 18/1, Hauptstraße.
Die Ortsgemeinde Dierbach plant den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in der Gemarkung “In den Jungfernwiesen“. Die Ratsmitglieder nahmen dies zur Kenntnis und beschlossen mit 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die Herstellung eines solchen Beckens. Die Planungsleistungen sollen zunächst für die Leistungsphasen 1-3 an ein Fachbüro vergeben werden, um einen Antrag auf Förderung stellen zu können.
Des Weiteren beabsichtigte die Ortsgemeinde einen LEADER-Antrag für den Kinderspielplatz zu stellen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach eingehender Beratung, einen LEADER-Förderantrag zu stellen und nach Bewilligung der Förderung die Auftragsvergabe an verschiedene Anbieter. Ferner beschloss der Gemeinderat, die Finanzierung des Eigenanteils der Gemeinde am Projekt durch eine Umschichtung der Mittel von der Maßnahme „Erholungsplatz“ auf „Spielplatz“ vorzunehmen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, einen Mietvertrag zu unterschreiben.
Weiterhin stimmte der Gemeinderat einer Preiserhöhung zu und ermächtigt Herrn Huckle, den Vertrag zu verlängern.
Ortsbürgermeister Huckle wird zudem bevollmächtigt, Interessensbekundungen zu einzelnen ortseigenen Grundstücken bzgl. der Anfrage der AöR „Kommunale Energie Bad Bergzaberner Land“ für Potentialflächen für Windkraftanlagen zu unterschreiben.
Beschlossen wurde weiterhin die Verlängerung eines Pachtvertrages für den Wirtschaftsweg mit der Fl.St.Nr. 9/26.