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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 26/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 4. Sitzung des Gemeinderates Oberhausen vom 01. April 2025

Der Gemeinderat beschäftigte sich zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung mit der Grundsteuerreform. Er beschloss einstimmig die Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen ab dem Jahr 2025:

  • Grundsteuer A: 345 v.H.
  • Grundsteuer B: 465 v.H.
  • Gewerbesteuer: 380 v.H.

Einstimmig erklärte sich der Gemeinderat im Anschluss damit einverstanden, dass auf der Dachfläche der Gemeinschaftshalle eine Photovoltaikanlage installiert werden soll. Der Eigenbetrieb einer PV-Anlage ist unattraktiv, daher soll die AÖR „Kommunale Energie Bad Bergzaberner Land“ mit der Prüfung der Installation einer PV-Anlage beauftragt werden. Es soll geprüft werden, ob eine Dachflächenmiete erhoben werden kann.

Die Metropolregion Rhein-Neckar behandelt in einem Teilregionalplan zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar die Nutzung von Windenergie für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Es handelt sich um einen Bereich südwestlich von Oberhausen. Bis zum 10.04.2025 bestand die Möglichkeit zu einer Stellungnahme der Ortsgemeinde zur 2. Offenlegung. Eine 3. Offenlegung wird es nicht geben. Der Rat musste darüber entscheiden, ob eine Stellungnahme abgegeben werden soll. Mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen entschied der Rat keine Stellungnahme abzugeben.

Im Anschluss wurden Auftragsvergaben beraten. Einstimmig beschloss der Gemeinderat eine Fachfirma mit der Pflege der gemeindeeigenen Grünanlagen für das Jahr 2025 zum Preis von 1.942,44 Euro zu beauftragen.

Ebenso einstimmig beschloss der Rat, den Auftrag für die Pflege der Kreisverkehrsanlagen für das Jahr 2025 an eine Fachfirma, zum Preis von 1.363,62 Euro zu vergeben. 2/3 der Kosten tragen die Ortsgemeinden Barbelroth und Dierbach.

Die Preise für den Grabaushub auf dem Friedhof sollen erhöht werden. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig, einen Werkvertrag mit den Preiserhöhungen für die Grabanfertigung auf dem Gemeindefriedhof mit einer Fachfirma zum 01.01.2025 abzuschließen. Des Weiteren sollen die Erschwerniszuschläge in den Werkvertrag mit aufgenommen werden. Seitens der Verwaltung soll ein entsprechender Werkvertrag vorbereitet werden. Dies gilt nur für das Jahr 2025.

Ebenso einstimmig beschloss der Rat, die Verbandsgemeinde zu beauftragen, von mindestens 3 Firmen zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt Angebote einzuholen und dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gegenangebote sollen dem Gemeinderat in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgelegt werden.

Dann wurden Bauvorhaben beraten. Dem Bauvorhaben: Oberdorfstraße, Fl.St.Nr. 159 und Bauvorhaben: Untere Hauptstraße, Fl.St.Nr. 85 erteilte der Rat jeweils einstimmig sein Einvernehmen.

Vor den Anwesen der Friedrich-Koch-Straße Hausnummern 12, 16 und 26 mussten Bäume auf Grund der Prüfung durch einen Baumsachverständigen gefällt werden. Die Einfassungen haben sich nach oben gedrückt und gehen kaputt. Für alle drei Flächen wurde die Bauabteilung beauftragt zu prüfen, ob Entfernung, Verfüllung und Versiegelung der Aussparung für das ehemalige Straßenbegleitgrün möglich sind. Auf Grund der Erhöhung der Einfassungen ist Eile geboten, da diese eine Gefährdung für den Verkehr darstellen. Dies beschloss der Rat einstimmig.

Des Weiteren befasste sich der Rat mit der Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung. Einstimmig wurde beschlossen, die Sitzungsvorlage samt deren Anlagen zur Kenntnis zu nehmen und die Entwürfe der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung als Satzung mit den im Protokoll genannten Änderungen auszufertigen. Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister durch einen einstimmigen Beschluss, eine Entscheidung über den vorzeitigen Abbau von Grabstätten bis zu 10 Jahren vor Ablauf der Ruhefrist gem. § 22 Abs 2 der Friedhofssatzung, eigenständig herbeizuführen.

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder den Auftrag für die Umrüstung auf LED für zwei Straßenleuchten in der Hohl in Höhe von 1.138,62 Euro zu vergeben.

Der Gesangverein 1883 Oberhausen e.V. beantragte die Reduzierung der Mietnebenkosten bei mehrtägiger Hallennutzung der Gemeinschaftshalle. Mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschloss der Rat, einer Ausnahmeregelung zuzustimmen und dass die Reinigungsgebühr nur für die Reinigung nach dem jeweiligen Wochenende erhoben werden soll. Weiterhin beschließt der Gemeinderat einstimmig, bis zur Ausarbeitung einer neuen Satzung, den Ortsbürgermeister sowie den Ersten Beigeordneten zu ermächtigen, bei aufeinanderfolgenden Veranstaltungen die Reinigungsgebühren zu erheben oder zu erlassen.

Zuletzt beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu prüfen, ob die elektrische Ertüchtigung der Gemeinschaftshalle sowie die elektrische Erschließung des Mühlenparks im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms RLP umgesetzt werden können. Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt zu prüfen, ob der Austausch der restlichen Straßenleuchten auf LED-Technik im Rahmen eines solchen Projektes umgesetzt werden kann.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen, ein Flurstück zur erneuten Verpachtung auszuschreiben und die eingegangenen Angebote dem Rat vorzulegen.

VG-Verwaltung