In der Einwohnerfragestunde eingangs der Sitzung haben sich keine Fragen ergeben.
Die vorgelegte Hebesatzsatzung beschloss der Gemeinderat einstimmig mit folgenden Hebesätzen ab dem Jahr 2025:
| Grundsteuer A | 345 v. H. |
| Grundsteuer B | 465 v. H. |
| Gewerbesteuer | 380 v. H. |
Die Hebesatzberechnungen wurden im Vorfeld mit der Ortsspitze ausführlich in einem persönlichen Gespräch besprochen, u. a. auch die neugeschaffene Möglichkeit der Festlegung differenzierter Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B. Die Festlegung differenzierter Hebesätze war nicht gewünscht.
Der bestehende Werkvertrag für den Grabaushub mit der Firma FB Friedhofsdienst-
und Beisetzungsgesellschaft mbH aus Landau ist aus dem Jahr 2019. Aufgrund der Inflation sowie der Preis- und Lohnsteigerungen sollen die Preise in zwei Stufen, zum 01.01.2025 sowie zum 01.01.2026 angepasst werden. Des Weiteren fordert die Firma eine Erschwerniszulage (z.B. bei anstehendem Felsen oder vorhandenen Fundamenten) in den Werkvertrag mit aufzunehmen. Seitens der Firma wird zugesichert, dass ein etwaiger Erschwerniszuschlag immer mit entsprechendem Nachweis erfolgt.
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| seit 2019 | ab 01.01.2025 | ab 01.01.2026 |
| Erdgrabherstellung (einfachtief) | 510,- Euro | 577,50 Euro | 645,- Euro |
| Erdgrabherstellung (doppeltief) | 600,- Euro | 675,- Euro | 750,- Euro |
| Urnengrabherstellung | 240,- Euro | 270,- Euro | 300,- Euro |
| Erschwerniszuschlag Erdgrab einfachtief | - | 150,- Euro | 150,- Euro |
| Erschwerniszuschlag Erdgrab doppeltief | - | 230,- Euro | 230,- Euro |
| Erschwerniszuschlag Urnengrab | - | 85,- Euro | 85,- Euro |
| Summe | 1.350,- Euro | 1.987,50 Euro | 2.160,- Euro |
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Werkvertrag mit den Preiserhöhungen für die Grabanfertigung inklusive der Erschwerniszuschläge mit der Firma FB Friedhofsdienst- und Beisetzungsgesellschaft mbH aus Landau zum 01.01.2025 abzuschließen.
In der Vergangenheit wurde festgestellt, dass bei der Beleuchtung im Dorfgemeinschaftshaus
immer wieder Defekte an einzelnen Leuchten auftreten. Da diese Leuchten nicht einzeln geschaltet sind, fällt dann die komplette Saalbeleuchtung aus. Nach Begutachtung der Beleuchtung wurde ein Richtpreisangebot für die Erneuerung der gesamten Leuchten (mit Umstellung auf LED- Technik) im Dorfgemeinschaftshaus eingeholt.
Diesbezüglich wurden im Weiteren folgende Beschlüsse einstimmig seitens der Ratsmitglieder gefasst:
| a) | Die Beleuchtung im Dorfgemeinschaftshaus soll erneuert und auf LED- Technik umgestellt werden. |
| b) | Die Ortsbürgermeisterin wurde ermächtigt, den Auftrag nach Klärung der Details hinsichtlich der genauen Ausführung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. |
| c) | Die Finanzierung erfolgt durch den Übertrag der vorgenannten Haushaltsreste aus dem Jahr 2024. |
Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat dem Neuabschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Böllenborn sowie des Angliederungsbezirkes Reisdorf auf die Ortsgemeinde Böllenborn, wie im Entwurf ausgeführt (jährlicher Grundbetrag von 100,00 Euro zzgl. 5% der Einnahmen aus der Jagdnutzung) einstimmig zu.
Der neue Verwaltungskostenbeitrag wird ab 01.01.2025 an die Verbandsgemeindeverwaltung entrichtet.
Abschließend informierte Ortsbürgermeistrein Drieß den Rat darüber, dass die Ortsgemeinde eine Spende in Höhe von 1.500,00 Euro für die Ortsverschönerung Böllenborn erhalten hat. Das Gremium stimmte der Annahme der Spende mit Dank einstimmig zu.