Hiermit wird gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen in der derzeit gültigen Fassung auf den Ablauf des Nutzungsrechtes an u. g. Grabstätten hingewiesen. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Falls der Nutzungsberechtigte im Falle seines Ablebens keinen Nachfolger bestimmt und ihm dies übertragen hat, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen mit deren Zustimmung über:
| a) | auf den überlebenden Ehegatten |
| b) | auf die Kinder |
| c) | auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter |
| d) | auf die Eltern |
| e) | auf die Geschwister |
| f) | auf die sonstigen Erben |
Wird innerhalb dieser Frist der Aufforderung nicht nachgekommen, so wird die Grabstätte durch die Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen eingeebnet.
| Belegung | Sterbejahr | Friedhof | Feld | Reihe | Nummer |
| Jung, Barbara | † 1898 | Weinstraße | R | 5 | 3 |
| Heß, Viola Lini Erna | † 1983 | Weinstraße | R | 10 | 3 |
| Hüftlein, Katharina Maria Hüftlein, Rudolf Hüftlein, Margarete Hüftlein Barbara u. a. | † 2001 † 1979 † 1948 † 1947 | Wappenschmiedstraße | R | 4 | 3 |