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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 26/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 4. Sitzung des Gemeinderates Birkenhördt vom 16. April 2025

Der Gemeinderat befasste sich mit Auftragsvergaben. Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, dass zur Erstellung einer Wasserhaushaltsbilanz in bebauter Ortslage - als Grundlage für die Erstellung eines Konzepts zur Bewirtschaftung von Niederschlagswasser – ein Ingenieurbüro beauftragt werden soll.

Ebenso einstimmig wurde beschlossen, einer Fachfirma den Auftrag zur Ausführung von Mulch- und Freischneidearbeiten für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 zu erteilen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die Aufträge zu gegebener Zeit oder nach Erfordernis zu vergeben.

Der Auftrag zur Reinigung der Photovoltaikanlage auf dem Kitagebäude wurde einstimmig eine Fachfirma zum Angebotspreis von 777,07 Euro vergeben.

Im Anschluss wurde die Verwendung der Mittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz beraten. Einstimmig beschloss der Rat im Rahmen der für die Ortsgemeinde Birkenhördt zur Verfügung stehenden Mittel die Beantragung folgender Maßnahmen:

  • Komplettaustausch des Holzbodens im Dorfgemeinschaftshaus zu 19.354,87 Euro
  • Komplettaustausch der Fensterfront sowie thermische Verkleidung der Oberlichter auf der Ostseite im Dorfgemeinschaftshaus zu 28.133,68 Euro
  • Erwerb von Einrichtungsgegenständen für die Küche im Dorfgemeinschaftshaus zu rd. 10.000,00 Euro

Der Rat beschäftigte sich dann mit der Grundsteuerreform. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen ab dem Jahr 2025:

  • Grundsteuer A: 345 v. H.
  • Grundsteuer B: 465 v. H.
  • Gewerbesteuer: 380 v. H.

Die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau in Birkenhördt werden für das Jahr 2025 etwa das Vierfache des Beitrags von 2024 betragen. Da dies eine enorm hohe Belastung der Beitragspflichtigen darstellt, ist es durchaus denkbar, diesen Beitrag auf mehrere Fälligkeiten im Jahr 2026 zu verteilen.Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig, die Fälligkeiten wie folgt festzulegen:

  1. Beiträge bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro werden auf einmal fällig.
  2. Beiträge über 1.000,00 Euro werden in vier Fälligkeiten aufgeteilt.

Die 1. Fälligkeit soll drei Monate nach Bescheiderteilung fällig werden. Die nächsten drei Fälligkeiten jeweils drei Monate später.

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