Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat mit der Teilnahme am kommunalen Energiemanagement der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Der Rat stimmte der Teilnahme einstimmig zu und trat damit von seinem Recht zurück, eine Förderung für ein eigens implementiertes Energiemanagement zu erhalten. Darüber hinaus wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, eine Kooperationsvereinbarung zur Teilnahme am kommunalen Energiemanagement mit der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zu schließen.
Die Ortsgemeinde ist bei Gemeindestraßen Eigentümerin der Straße. Es ist daher möglich, dass die Gemeinde, in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern als zuständige Straßenverkehrsbehörde, hier Regelungen im Rahmen der StVO treffen kann. Sofern keine rechtlichen und verkehrstechnischen Bedenken bestehen, werden diese Regelungen im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde umgesetzt.
Für den Bereich der klassifizierten Straßen kann eine Temporeduzierung nur mit Zustimmung des Landesbetriebes Mobilität erfolgen. In Kapellen-Drusweiler trifft dies auf folgende Straßen zu: Obere Hauptstraße, Pfaffenhohl, Hintergasse und Raiffeisenstraße als Kreisstraße 16.
Nach ausführlicher Beratung einigte sich der Gemeinderat in dieser Angelegenheit auf folgendes Vorgehen:
| 1. | Soweit dies sinnvoll umzusetzen ist, soll auf den Gemeindestraßen in Kapellen-Drusweiler Tempo 30 angeordnet werden. Dieser Beschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen gefasst. |
| 2. | Der Ortsbürgermeister wurde mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen dazu ermächtigt, in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, eine entsprechende Planung auszuarbeiten. |
| 3. | Mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen entschieden die Ratsmitglieder, dass dem Gemeinderat für diese Maßnahmen ein Umsetzungsplan mit der erforderlichen Finanzierung vorzulegen ist. |
Für den Spielplatz der Ortsgemeinde wurden 200,00 Euro gespendet. Anlässlich des Dorfjubiläums der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler ging eine Spende in Höhe von 500,00 Euro ein. Darüber informierte der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder entsprechend.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme beider Spenden einvernehmlich und mit Dank zu.
Darüber hinaus bezuschusste der Kulturverein Kapellen-Drusweiler die Auftaktveranstaltung des Dorfjubiläums der Ortsgemeinde mit 1.000,00 Euro. Dieser Betrag ist für die Gage des Moderators gedacht.
Der Gemeinderat stimmte mit seinem Dank der Annahme des Zuschusses in Höhe von 1.000,00 Euro zu, ebenfalls einstimmig.
Der bestehende Werkvertrag für den Grabaushub mit der Firma FB Friedhofsdienst- und Beisetzungsgesellschaft mbH aus Landau ist aus dem Jahr 2019. Aufgrund der Inflation sowie der Preis- und Lohnsteigerungen sollen die Preise in zwei Stufen, zum 01.01.2025 sowie zum 01.01.2026 angepasst werden. Des Weiteren fordert die Firma eine Erschwerniszulage (z.B. bei anstehendem Felsen oder vorhandenen Fundamenten) in den Werkvertrag mit aufzunehmen. Seitens der Firma wird zugesichert, dass ein etwaiger Erschwerniszuschlag immer mit entsprechendem Nachweis erfolgt.
| seit 2019 | ab 01.01.2025 | ab 01.01.2026 |
| Erdgrabherstellung (einfachtief) | 510,- Euro | 577,50 Euro | 645,- Euro |
| Erdgrabherstellung (doppeltief) | 600,- Euro | 675,- Euro | 750,- Euro |
| Urnengrabherstellung | 240,- Euro | 270,- Euro | 300,- Euro |
| Erschwerniszuschlag Erdgrab einfachtief | - | 150,- Euro | 150,- Euro |
| Erschwerniszuschlag Erdgrab doppeltief | - | 230,- Euro | 230,- Euro |
| Erschwerniszuschlag Urnengrab | - | 85,- Euro | 85,- Euro |
| Summe | 1.350,- Euro | 1.987,50 Euro | 2.160,- Euro |
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Werkvertrag mit den Preiserhöhungen für die Grabanfertigung inklusive der Erschwerniszuschläge mit der Firma FB Friedhofsdienst- und Beisetzungsgesellschaft mbH aus Landau zum 01.01.2025 abzuschließen.
Darüber hinaus entschied der Gemeinderat einstimmig die Anschaffung von Gemeindeflaggen bei der Landauer Fahnenfabrik zum Angebotspreis in Höhe von 991,27 Euro (brutto).
Außerdem ermächtigten die Ratsmitglieder den Ortsbürgermeister per einstimmigem Beschluss dazu, die Aufträge für die erforderlichen Planungsleistungen im Zuge der Erweiterung der Kita nach Prüfung und Auswertung der Angebote im Einvernehmen mit dem Ersten Beigeordneten an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel zu vergeben.
Ferner beschloss der Gemeinderat einvernehmlich einen Mittelübertrag aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.