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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 26/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach für die Jahre 2026 und 2027 vom 18.06.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

1.581.090,00 €

1.355.930,00 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

1.559.280,00 €

1.440.970,00 €

der Jahresergebnis

21.810,00

-85.040,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2026

2027

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

6.080,00

-43.870,00

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

102.750,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

177.750,00 €

0,00 €

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-75.000,00

0,00

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

68.920,00

43.870,00

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

2026

2027

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

2026

2027

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2026

2027

1.266.746,72 Euro

1.335.763,22 Euro

§ 5

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

1. Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze werden in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes wird in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

70,00 Euro

70,00 Euro

b) für den zweiten Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund

120,00 Euro

120,00 Euro

d) für den ersten gefährlichen Hund / Kampfhund

600,00 Euro

600,00 Euro

e) für jeden weiteren gefährlichen Hund / Kampfhund

800,00 Euro

800,00 Euro

II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG)

werden pro Hektar wie folgt festgesetzt:

55,00 Euro

55,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach zum 31.12.2024 beträgt 5.427.240,58 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 5.454.525,93 Euro. Das Eigenkapital verbessert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2026 um voraussichtlich 21.810,00 Euro auf 5.476.335,93 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2027 um voraussichtlich 85.040,00 Euro auf 5.391.295,93 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2026 und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2027 enthält, zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Gleiszellen-Gleishorbach, 18.06.2026
Johann Kumpfmüller, Ortsbürgermeister