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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 24. Sitzung des Gemeinderates Steinfeld vom 4. Mai 2023

Der Gemeinderat beschäftigte sich mit dem Bebauungsplan „Im Schluzenzehnten.“ Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans lag der Planentwurf im Zeitraum vom 13.04.2023 bis einschließlich 28.04.2023 erneut öffentlich (verkürzt) aus. Den von der Änderung zur vorherigen Offenlage eventuell berührten Trägern öffentlicher Belange wurde im selben Zeitraum ebenfalls nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Neue, bisher unbekannte Bedenken, die eine Änderung des Plans notwendig machen könnten, wurden in dieser Zeit nicht erhoben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die im Rahmen der erneuten Offenlage eingegangene Anregung der beteiligten Träger öffentlicher Belange vollinhaltlich zur Kenntnis zu nehmen und stellte zunächst fest, dass, soweit eine Antwort von Trägern öffentlicher Belange ausgeblieben ist, keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, die eine nochmalige Nachfrage oder eine planungsrechtliche Berücksichtigung im Bebauungsplan erfordern würden.

Bezüglich der vorgebrachten Anregungen und Bedenken schloss sich der Rat der Stellungnahme der Verwaltung sowie den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros vollinhaltlich an. Hieraus resultierende Ergänzungen ergeben keine Außenwirkung auf Dritte und erfordern deshalb keine erneute Offenlage des Planentwurfs. Eine grundsätzliche Änderung der Planung ist nicht erforderlich, so der Beschluss des Rates.

Einstimmig kam der Rat sodann zur Entscheidung, dass das Planungsgebiet des Bebauungsplans wie folgt begrenzt wird: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1161 bis 1166/1 in der Gewanne „Schulzehnten“, die für eine Wohnbebauung vorgesehen sind sowie östlich hierzu die zwei Grundstücke Fl.Nrn. 649 und 1160 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1061, 646/1 und 996/1 (Wirtschaftswegestücke) sowie einem nördl. Teil des Flurstücks 995/2 (ehemalige Höckerlinie). Das Plangebiet wird im Osten durch die Höckerlinie, südlich durch einen Wirtschaftsweg (Bangerweg), westlich durch die Wohnbebauung des Wohngebietes "In der Au" und im Norden durch einen Gewerbebetrieb begrenzt.

Im Anschluss wurde der Antrag der kath. Kirche auf Erhöhung des Sachkostenzuschusses für die Kita beraten. Im Jahr 2007 wurde vereinbart, dass sich die Ortsgemeinden Steinfeld und Niederotterbach, Dierbach ab 2013 an den anfallenden Betriebsausgaben in der Kindertagesstätte mit 50 % der entstehenden Kosten beteiligen, höchstens jedoch mit einem jährlichen Zuschussbetrag in Höhe von 2.500,00 Euro pro Gruppe. Weil die Kinderzahlen stetig steigen und die Betriebskosten explodieren, drängt man von Seiten der Kirche auf Erhöhung der Sachkosten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der kath. Kirche rückwirkend ab dem Jahr 2020 einen jährlichen Zuschuss zu den Sachkosten in Höhe von 3.500 Euro pro Gruppe zu gewähren, unter der Voraussetzung, dass zeitnah eine jährliche Aufstellung der Sachkosten dem Gemeinderat vorgelegt wird.

VG-Verwaltung