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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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Gebührenordnung für den Jugendtreff inkl. Unterstand am See

Die angegebenen Gebühren gelten für eine Tagesbenutzung und verstehen sich zuzüglich der unter Nr. 3 genannten Nebenkosten.

Die Heizkostenpauschale wird in den Monaten Oktober bis April (Heizperiode) grundsätzlich berechnet. Wird die Heizung außerhalb der Heizperiode auf Wunsch des Nutzers benötigt wird ebenfalls die Heizkostenpauschale berechnet.

Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Klingenmünster in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossen und tritt zum 15.04.2023 in Kraft.

Klingenmünster, 23.06.2023
Flory, Ortsbürgermeisterin