| 1. | Örtliche Vereine |
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| Bei der Nutzung des Jugendtreffs und dem Unterstand am See durch örtliche Vereine werden keine Benutzungsgebühren erhoben. Nebenkosten sind von dieser Regelung nicht betroffen. |
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| 2. | Nutzung des Jugendtreffs inkl. Unterstand am See |
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| a) Privatveranstaltungen Einheimische | 50,00 € |
| b) Vereinsveranstaltungen Auswärtige Vereine | 300,00 € |
| 3. | Nebenkosten: Heizungskostenpauschale: | 30,00 € |
| 4. | Reinigungskosten: Je Arbeitskraft/Std. nach Anfall: | 25,00 € |
| 5. | Kaution (bei Schlüsselübergabe zu entrichten): Pro Tag: | 100,00 € |
Die angegebenen Gebühren gelten für eine Tagesbenutzung und verstehen sich zuzüglich der unter Nr. 3 genannten Nebenkosten.
Die Heizkostenpauschale wird in den Monaten Oktober bis April (Heizperiode) grundsätzlich berechnet. Wird die Heizung außerhalb der Heizperiode auf Wunsch des Nutzers benötigt wird ebenfalls die Heizkostenpauschale berechnet.
Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Klingenmünster in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossen und tritt zum 15.04.2023 in Kraft.