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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach für die Jahre 2023 und 2024 vom 28.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

300.000,00 Euro

120.000,00 Euro

zusammen auf

300.000,00 Euro

120.000,00 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

2023

2024

auf

300.000,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

2023

2024

auf

160.000,00 Euro

0,00 Euro

§ 4

Steuern, Beiträge und Gebühren

I.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

345 v.H.

345 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v.H.

465 v.H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

390 v.H.

390 v.H.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

b) für den zweiten Hund

70,00 Euro

70,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

d) für den ersten Kampfhund

600,00 Euro

600,00 Euro

e) für jeden weiteren Kampfhund

800,00 Euro

800,00 Euro

II.

Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar wie folgt festgesetzt:

50,00 Euro

50,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

III.

Die Höhe des Tourismusbeitrages ist in der Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismusbeitrages in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages geregelt.

§ 5

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach zum 31.12.2021 beträgt 5.683.160,93 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 5.641.615,93 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2023 um voraussichtlich 129.505,00 Euro auf 5.512.110,93,00 Euro und verringert zum Ende des Haushaltsjahres 2024 um voraussichtlich 28.635,00 Euro auf 5.483.475,93 Euro.

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 7

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2023 und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2024 enthält, zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Schweigen-Rechtenbach, 28.06.2023
Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach
Dieter Geißer, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2023 / 2024

1.

Gemäß § 97 Abs. 1 GemO wurde der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Südpfalz-Kurier 14/2023 vom 05.04.2023. Ab der Bekanntmachung konnten innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan durch die Einwohner eingereicht werden. Einsichtnahme war möglich mittels der auf der Internetseite der Verbandsgemeinde eingestellten Entwurfsunterlagen oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden konnte, nach vorheriger Terminabsprache, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61.

Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 20.04.2023 beschlossen.

2.

Die Haushaltssatzung wurde am 21.04.2023 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pfalz gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 21.06.2023 unter Az. 12/901-11 die kommunalaufsichtliche Genehmigung erteilt bzw. keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

3.

Der Haushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Donnerstag, 06.07.2023 bis Freitag, 14.07.2023 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik NEUIGKEITEN elektronisch abrufbar oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343-701-412 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, einzusehen.

4.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der GemO, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Bergzabern, 28.06.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
-Finanzabteilung-
Im Auftrag
Steffen Kuhn