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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Klingenmünster für die Jahre 2023 und 2024 vom 27.06.2023

für die Jahre 2023 und 2024 vom 27.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.734.220,00 €

3.985.390,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.599.250,00 €

3.522.710,00 €

der Jahresüberschuss/

-fehlbetrag auf

134.970,00

462.680,00

2. im Finanzhaushalt

2023

2024

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

260.870,00 €

588.480,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.286.750,00 €

2.356.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.474.500,00 €

5.731.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-3.187.750,00

-3.375.000,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.926.880,00

2.786.520,00

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite auf

1.123.300,00 €

723.550,00 €

zusammen auf

1.123.300,00

723.550,00

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2023

2024

200.000,00 €

500.000,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2023

2024

0,00 €

0,00 €

§ 4

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

345 v.H.

345 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v.H.

465 v.H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

380 v.H.

380 v.H.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

60,00 €

60,00 €

b) für den zweiten Hund

85,00 €

85,00 €

c) für jeden weiteren Hund

110,00 €

110,00 €

d) für den ersten Kampfhund

750,00 €

750,00 €

e) für jeden weiteren Kampfhund

1.000,00 €

1.000,00 €

II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden je Hektar wie folgt festgesetzt:

2023

2024

55,00 €

55,00 €

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

III. Die Höhe des Tourismusbeitrages ist in der Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismusbeitrages vom 30.10.2020 in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 30.10.2020 sowie der 1. Änderungssatzung vom 01.07.2022 zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages geregelt.

§ 5

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Klingenmünster zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich 11.075.723,78 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 11.095.313,78 € und zum Ende des Haushaltsjahres 2023 erhöht sich das Eigenkapital um voraussichtlich 134.970,00 € auf 11.230.283,78 €. Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 erhöht sich das Eigenkapital erneut um voraussichtlich 462.680,00 € auf 11.692.963,78 €.

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 7

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2024 enthält, am 01. Januar 2024 in Kraft.

Klingenmünster, 27.06.2023
Ortsgemeinde Klingenmünster
Kathrin Flory, Ortsbürgermeisterin