Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2023 | 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.734.220,00 € | 3.985.390,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.599.250,00 € | 3.522.710,00 € |
| der Jahresüberschuss/ -fehlbetrag auf | 134.970,00 € | 462.680,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | 2023 | 2024 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 260.870,00 € | 588.480,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.286.750,00 € | 2.356.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.474.500,00 € | 5.731.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.187.750,00 € | -3.375.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.926.880,00 € | 2.786.520,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2023 | 2024 |
| zinslose Kredite auf | 0,00 € | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 1.123.300,00 € | 723.550,00 € |
| zusammen auf | 1.123.300,00 € | 723.550,00 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2023 | 2024 |
| 200.000,00 € | 500.000,00 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| 2023 | 2024 |
| 0,00 € | 0,00 € |
I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2023 | 2024 |
| 1. Grundsteuer | ||
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v.H. | 345 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v.H. | 465 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer nach Ertrag | 380 v.H. | 380 v.H. |
| 3. Hundesteuer | ||
| a) für den ersten Hund | 60,00 € | 60,00 € |
| b) für den zweiten Hund | 85,00 € | 85,00 € |
| c) für jeden weiteren Hund | 110,00 € | 110,00 € |
| d) für den ersten Kampfhund | 750,00 € | 750,00 € |
| e) für jeden weiteren Kampfhund | 1.000,00 € | 1.000,00 € |
II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden je Hektar wie folgt festgesetzt:
| 2023 | 2024 |
| 55,00 € | 55,00 € |
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.
III. Die Höhe des Tourismusbeitrages ist in der Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismusbeitrages vom 30.10.2020 in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 30.10.2020 sowie der 1. Änderungssatzung vom 01.07.2022 zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages geregelt.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Klingenmünster zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich 11.075.723,78 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 11.095.313,78 € und zum Ende des Haushaltsjahres 2023 erhöht sich das Eigenkapital um voraussichtlich 134.970,00 € auf 11.230.283,78 €. Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 erhöht sich das Eigenkapital erneut um voraussichtlich 462.680,00 € auf 11.692.963,78 €.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2024 enthält, am 01. Januar 2024 in Kraft.