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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 31. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Stadt Bad Bergzabern vom 18. April 2023

Bezüglich der dritten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat einstimmig, gegen die Planung zur Erweiterung des Gewerbegebietes der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen entsprechende Bedenken im Rahmen der Anhörungsverfahren vorzutragen. Weiterhin konnte eine Erschließung von städtischem Gelände nicht in Aussicht gestellt werden.

Bezüglich einer Bauvoranfrage im Altenbergweg empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat einstimmig bei einer Enthaltung, der Bauvoranfrage das erforderliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Bezüglich der Nutzungsänderung eines ehemaligen gewerblich genutzten Gebäudes in eine Mischnutzung aus Fitnessstudio, Büroflächen und Wohnungsnutzung in der Kapeller Straße schloss sich der Bau- und Planungsausschluss der Stellungnahme des Planungsbüro WSW an. Er empfahl dem Stadtrat einstimmig, der Bauvoranfrage unter der Voraussetzung, dass die Flächenaufteilung (60 % Gewerbe und 40 % Wohnen) eingehalten wird, bauplanungsrechtlich zuzustimmen. Eine Änderung des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Aufnahme der Nummer 5 des § 6a II BauNVO soll vorerst nicht erfolgen. Seitens der Verwaltung soll dennoch Kontakt mit der Kreisverwaltung SÜW aufgenommen werden, um die Zulässigkeit zur Nutzung als Fitnessstudio abschließend zu klären.

Bezüglich der Errichtung einer Tiefgarage mit 12 Stellplätzen in der Weinstraße empfahl der Bau- und Planungsausschuss einstimmig, dem Projekt zuzustimmen.

Auch für die Errichtung einer Werbeanlage in der Landauer Straße empfahl der Bau- und Planungsausschuss einstimmig, das Einvernehmen zu erteilen.

Bezugnehmend auf das Vorhaben der Errichtung einer Stützmauer in der Pfalzgrafenstraße empfahl das Gremium dem Stadtrat, der Abweichung zur Überschreitung der zulässigen Einfriedungshöhe von 2,00 m mit insgesamt 0,40 bis 0,50 m, sofern eine erforderliche Zustimmung des Nachbarn vorgelegt wird, zuzustimmen.

Für das Vorhaben einer Errichtung einer Stecker-Solaranlage an einem Süd-Balkon in der Pfarrgasse empfahl das Gremium dem Stadtrat einstimmig, der Errichtung des grundsätzlich genehmigungsfreien Balkonkraftwerks, sein Einvernehmen zu erteilen.

Des Weiteren empfahl der Bau- und Planungsausschuss einstimmig dem Anbau an ein Einfamilienhaus in der Schlittstraße, auch im Hinblick auf die erforderliche Befreiung zur Errichtung eines begrünten Flachdaches, zuzustimmen.

Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Pfarrgasse empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat einstimmig, Drittwiderspruch gegen den Ablehnungsbescheid, AZ: 221062/BA, vom 05.04.2023 einzulegen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung informierte der Vorsitzende den Ausschuss darüber, dass sich die Dacheindeckung des Bismarckturmes gelöst hat und der Bereich um den Turm abgesperrt wurde. Die Firma Mindum wurde beauftragt, sich der Sache anzunehmen. Eine Reparatur des Turmdaches wird angestrebt. Der Vorsitzende informierte außerdem darüber, dass die Arbeiten am Dicken Turm gut voran gehen. Weiterhin teilte er dem Ausschuss mit, dass ein Mitarbeiter der technischen Bauabteilung gekündigt hat und die Verwaltung verlassen wird.

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine weiteren Beschlüsse gefasst.

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