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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 27/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Vorderweidenthal für die Jahre 2024 und 2025 vom 25.06.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2024

2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.563.170,00 Euro

1.552.630,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.579.010,00 Euro

1.560.910,00 Euro

das Jahresergebnis auf

-15.840,00 Euro

-8.280,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2024

2025

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

32.700,00 Euro

36.600,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

19.110,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

15.400,00 Euro

2.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.710,00 Euro

-2.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-36.410,00 Euro

-34.600,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2024

2025

0,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2024

2025

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2024

2025

511.781,89 Euro

582.118,89 Euro

§ 5

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

390 v.H.

390 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

470 v.H.

470 v.H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

390 v.H.

390 v.H.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

b) für den zweiten Hund

65,00 Euro

65,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund

100,00 Euro

100,00 Euro

d) für den ersten gefährlichen Hund

400,00 Euro

400,00 Euro

e) für den zweiten gefährlichen Hund und jeden weiteren Hund

650,00 Euro

650,000 Euro

II. Der Satz für den Beitrag für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar

festgesetzt auf

21,00 Euro

21,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.560.731,07 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 3.572.541,07 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2024 um voraussichtlich 15.840,00 Euro auf 3.556.701,07 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 um voraussichtlich 8.280,00 Euro auf 3.548.421,07 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 300,00 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9

In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2025 enthält, tritt sie am 1. Januar 2025 in Kraft.

Vorderweidenthal, 25.06.2024
Ortsgemeinde Vorderweidenthal
Volker Christmann, Ortsbürgermeister