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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 27/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 5. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern am 24. Juni 2025

Der Verbandsgemeinderat beschäftigte sich in seiner 5. Sitzung unter anderem mit der Verwendung der Mittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm, der interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen Verbandsgemeinden und dem Landkreis Südliche Weinstraße sowie mit Auftragsvergaben.

Zu Beginn wurde Herr Peter Kusenbach als Ratsmitglied verabschiedet. Er erhielt eine Ehrung und den Dank für seine 31-jährige Ratsmitgliedschaft.

Organisationsuntersuchung

Die FSI-Kommunalberatung hat im Auftrag der VG Bad Bergzabern eine Organisationsüberprüfung zur Personalbedarfsermittlung durchgeführt und Gutachten erstellt. Nach einem ausführlichen Vortrag zur Methodik und den Ergebnissen beschloss der Rat einstimmig bei 1 Enthaltung, die erstellten Gutachten anzuerkennen. Die Verwaltung wurde beauftragt den Stellenplan 2026 auf Grundlage der Gutachten vorzubereiten.

Nahwärmeversorgung

Der Rat beschäftigte sich mit der Nahwärmeversorgung des Schul- und Sportzentrums Bad Bergzabern. Hinsichtlich der technischen Umsetzung des Projektes und der Fördermöglichkeiten sind noch viele Fragen offengeblieben. Ein bereits erteilter Zuwendungsbescheid würde nicht alle Teile des Projekts abdecken. Somit wären die gewünschten Ziele nicht erreichbar. Auch die Übertragung des Förderbescheides auf die Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH ist nicht möglich.

Aus diesem Grund empfahl die Verwaltung, den Förderbescheid zurückzugeben. Zu gegebener Zeit und bei entsprechendem Planungsstand werden die Fördermöglichkeiten durch die Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH erneut geprüft.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, den Förderbescheid zurückzugeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Kreis eine Arbeitsgruppe zu bilden, die die Anforderungen an eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung für das gemeinsame Nahwärmenetz im Schul- und Sportzentrum festlegt.

Wanderwege im Biosphärenreservat Pfälzerwald

Das Grundwanderwege-Netz für das Biosphärenreservat Pfälzerwald wurde neu strukturiert. Die Ratsmitglieder befassten sich nun mit einer Kooperationsvereinbarung für die Umsetzung und das Management dieser Wanderwege. Mit der Vereinbarung soll die Grundlage für den teilweisen und ordnungsgemäßen Rückbau von Traditionswegen des Pfälzerwald-Vereins und die Umsetzung der Neukonzeption Grundwanderwege-Netzes gelegt werden. Dies soll ein gemeinsames Management für die spätere Pflege und Unterhaltung der Wanderwege regeln.

Der Rat beschloss mit 27 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den Beitritt der Verbandsgemeinde zu der genannten Kooperationsvereinbarung für die Umsetzung und das Management des neustrukturierten Grundwanderwege-Netzes für das Biosphärenreservat Pfälzerwald unter Anerkennung der dafür vorgesehenen Finanzplanung.

Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, möglichen Änderungen im Text der Kooperationsvereinbarung, die bis zur Unterzeichnung durch alle Kooperationspartner noch vorgenommen werden sollen, zuzustimmen, soweit diese nicht grundsätzlicher Natur sind.

Verwendung der Mittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm

Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern erhält im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms Rheinland-Pfalz (RZN) eine Fördersumme in Höhe von rund 4 Mio. Euro. In der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 25. März 2025 wurde mehrheitlich beschlossen, 75 % dieser Mittel (rund 3 Mio. Euro) entsprechend den Einwohnerzahlen auf die angehörenden Ortsgemeinden zu verteilen.

Mit 27 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschloss der Verbandsgemeinderat folgendes:

1.

Der Verbandsgemeinderat favorisiert auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Einreichung dieser eigenen Projekte zur Förderung aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz:

a. Neustrukturierung des PWV-Wanderwegenetzes

b. Attraktivitätssteigerung bestehender Premiumwanderwege durch familienfreundliche Erlebnisstationen

c. Installation von Fahrrad-Servicestationen an entsprechend frequentierten Punkten in einigen Ortsgemeinden/Stadt

d. Beleuchtung von außerorts verlaufenden Rad- und Fußwegen

2.

Zur Sicherstellung eines effizienten Antragsverfahrens und zur Wahrung der Fördervorgaben beschloss der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Bürgermeisterin, Frau Kathrin Flory zu ermächtigen, in Abstimmung mit den Beigeordneten und im Benehmen mit den Fraktionsvorsitzenden die abschließende Auswahl der zur Antragstellung kommenden Projekte vorzunehmen.

3.

Der Verbandsgemeinderat beschoss des Weiteren - auch auf Empfehlung des Ausschusses, die Verwaltung zu beauftragen, die final festgelegten Maßnahmen in den Förderantrag für Mittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN) aufzunehmen und diesen fristgerecht einzureichen.

4.

Der Verbandsgemeinderat soll über die eingereichten Maßnahmen nach Antragstellung informiert werden.

Breitbandausbau „Graue Flecken Programm“

Im ganzen Gebiet des Landkreises Südliche Weinstraße soll ein flächendeckendes Breitbandnetz hergestellt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass diese Aufgabe von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde und von dieser auf den Landkreis übertragen wird.

Einstimmig entschied der Rat – auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, dass die Verbandsgemeinde nach Zustimmung der Ortsgemeinderäte die Aufgabe mit dem verwaltungsrechtlichen Vertrag (§§ 54 ff VwVfG) auf den Landkreis übertragen soll.

Sollte eine Ortsgemeinde dem Vertrag nicht zustimmen, wird nur die Aufgabe für die Ortsgemeinden übertragen, die der Aufgabenübertragung zugestimmt haben.

Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

Haushaltsmittel für Grundschule Steinfeld

Aus dem Haushaltsjahr 2024 wurden für Investitionen der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Grundschule Steinfeld bisher nicht alle verfügbaren Mittel in das Haushaltsjahr 2025 übertragen. Neben den bereits getätigten Investitionen (Anschaffung von Smartboards, iPads und Schülermöbel) sind noch einige dringende Investitionen für die Grundschule Steinfeld zu tätigen. Die verfügbaren Haushaltsmittel aus dem Haushaltjahr 2024 belaufen sich auf 18.000 Euro.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Übertragung der entsprechenden Haushalsmittel aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025.

Auftragsvergaben

Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ist Schulträger der Ganztagsschule und betreuenden Grundschule Steinfeld. Der ursprüngliche Vertrag über die Mittagsverpflegung, welcher am 03.08.2020 geschlossen wurde, wurde mit Ablauf des 28.02.2025 in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben.

Der Rat beschloss einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Vertrag für die Mittagsverpflegung mit einem Caterer für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 abzuschließen.

Die Böhämmer-Grundschule Bad Bergzabern wurde in das Startchancen-Programm des Landes aufgenommen. Für das Schuljahr 2025/2026 stehen für die Böhämmer-Grundschule 87.710,00 Euro zur Verfügung. Diese Mittel können für ein multiprofessionelles Team verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Schulen dadurch personell unterstützt werden können. Hier ist auch eine Vereinbarung mit einem freien Träger wie JONA, der Jugendhilfeeinrichtung des Diakoniezentrums Pirmasens, möglich, welches Personal stellt und diese Aufgaben nach einem mit der Schule ausgearbeiteten Konzept umsetzt.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss, die Kooperationsvereinbarung mit dem freien Träger JONA im Rahmen des Startchancen-Programms an der Böhämmer-Grundschule Bad Bergzabern abzuschließen.

Sirenenanlagen

In der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern sollen zur Warnung der Bevölkerung Sirenenanlagen errichtet werden. Der Verbandsgemeinderat beschloss mit 28 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme [*] auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Auftragsvergabe der Planungsleistungen an eine Fachfirma zu einem Angebotspreis von 99.960,00 Euro brutto.

Weiterhin wurde die Bürgermeisterin zur Beauftragung aller weiteren Planungsleistungen im Rahmen einer stufenweisen Vergabe nach Erstellung der Beschallungskonzeption ermächtigt.

[* Ein Ratsmitglied kam nach Sitzungsbeginn hinzu, deshalb kam es zu einer Erhöhung der Anzahl der stimmberechtigten Ratsmitglieder.]

Sanierungsarbeiten im Stadion Bad Bergzabern

Die Verbandsgemeinde ist Eigentümerin des Stadions mit der dazugehörigen Laufbahn in Bad Bergzabern. An der Laufbahn hat sich bereits in den letzten Jahren ein Sanierungsbedarf abgezeichnet. Nun kam es zu einem Defekt an der Laufbahn, welcher die Nutzbarkeit zumindest für offizielle Wettkämpfe erheblich einschränkt. Anhand von Sanierungsprojekten in der Umgebung wird derzeit von Sanierungskosten von bis zu 750.000,00 Euro ausgegangen. Derzeit wird geprüft, ob eine Förderung aus dem Jahresförderplan 2025 für Sport- und Freizeitanlagen möglich ist. Die Antragstellung hierfür muss bis zum 30.09.2025 erfolgen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Planungsleistungen zu ermächtigen. Weiter ermächtigt er die Bürgermeisterin, im Einvernehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Der zu beratende Sachverhalt stellte sich folgendermaßen dar: Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern als örtliche Ordnungsbehörde hat - gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) - Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren zu können. Dazu zählt auch die Vorhaltung einer Unterkunft für obdachlose Personen. Auch beim Personenkreis nach § 1 Abs. 1 des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) besteht eine Aufnahme- und Unterbringungspflicht der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern.

Zum Zweck der Vereinfachung sowie Vereinheitlichung der Verwaltung dieser Unterkünfte soll nun analog zu den anderen Verbandsgemeinden innerhalb des Landkreises eine entsprechende Satzung eingeführt werden.

Der Rat beschloss einstimmig nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern.

Weiteres

Im Bereich Soziale Hilfen kam es zu einer überplanmäßigen Ausgabe. Der Rat beschloss nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2024 in Höhe von 105.628,99 Euro. Ebenso die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 104.017,52 Euro.

Der Verbandsgemeinderat beschloss weiterhin einstimmig, in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern eine Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einzuführen.

Dorf-Büros

Die Ortsgemeinde Dierbach möchte ein Dorf-Büro als Coworking Space in der Dierbachhalle einrichten und erhielt seitens der betreuenden Stelle (Entwicklungsagentur RLP) die Zusage für die finanzielle Unterstützung zur Einrichtung und dem Betrieb eines Dorf-Büros. Vertragspartner ist jedoch nicht wie angenommen die Ortsgemeinde Dierbach selbst, sondern die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Dafür war ein entsprechender Beschluss des Verbandsgemeinderates erforderlich. Nach Ansicht der Verwaltung ist diese Vorgehensweise formal-rechtlich nicht korrekt, da die Ortsgemeinde Dierbach eine eigene Rechtsperson ist. Um das Vorhaben der Ortsgemeinde Dierbach jedoch nicht zu gefährden, wurde vorab zur Sitzung des Rates eine Videokonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden abgehalten, um Benehmen für den Vertragsschluss durch die Verbandsgemeinde herzustellen. Die finanzielle Abwicklung des Projektes erfolgt dennoch vollständig über die Ortsgemeinde Dierbach.

Der Verbandsgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig der Vertragsunterzeichnung durch Bürgermeisterin Kathrin Flory zur Förderung des Dorf- Büro-Vorhabens der Ortsgemeinde Dierbach durch die Entwicklungsagentur nachträglich zu.

Interkommunale Zusammenarbeit

Das Land Rheinland-Pfalz fördert interkommunale Kooperationsprojekte. Gegenstand der Förderung sind neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ-Projekte) auf der Grundlage des „Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit" (KomZG). IKZ-Projekte sollen in den Kommunen einen Beitrag zu zukunftsfesten Strukturen der Daseinsvorsorge leisten und sich vor allem auf die optimierte Umsetzung im Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben fokussieren. Darüber hinaus ist die Förderung von IKZ-Projekten in weiteren bestehenden Aufgabenbereichen mit besonderer Relevanz (insbesondere mit Effizienzgewinnen) für die Kommunen möglich.

Gemeinsam mit anderen Verbandsgemeinden will die VG Bad Bergzabern ein zentrales Fördermanagement als IKZ-Projekt realisieren.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig – im Rahmen der Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ – die Kooperation zum Aufbau eines zentrales Fördermanagements mit den Verbandsgemeinden Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim, Maikammer und Offenbach zu vereinbaren.

Die Zusammenarbeit soll entsprechend den Fördergrundsätzen ab Bewilligung beginnen und dauerhaft, mindestens jedoch für 5 Jahre erfolgen. Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wird die Antragstellung einschließlich Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns und die Projektkoordination übernehmen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung des Landes Rheinland-Pfalz einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur inhaltlichen Regelung der Zusammenarbeit abzuschließen.

Ein weiteres Projekt, dass die VG Bad Bergzabern gemeinsam mit anderen Verbandsgemeinden umsetzen möchte, ist die Beschaffung von mobilen Zufahrtsschutzelementen für mehr Sicherheit bei Veranstaltungen. Der Rat beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung, im Rahmen der Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden Annweiler, Edenkoben, Herxheim, Landau-Land, Maikammer und Offenbach sowie der Stadt Landau i.d.Pf. und dem Landkreis Südliche Weinstraße zur Beschaffung von mobilen Zufahrtsschutzelementen zu vereinbaren. Die interkommunale Zusammenarbeit soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen.

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung der erforderlichen Anzahl (derzeit wird von rd. 30 Stück ausgegangen) mobiler, manuell bedienbarer Fahrzeugsperren zu, sobald die Fahrzeugsperren zuwendungsunschädlich beschafft werden dürfen.

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