Der Gemeinderat befasste sich in seiner 5. Sitzung zunächst mit dem Baugebiet Hinterwiesen und beratschlagte über etwaige weitere Erschließungsmaßnahmen oder den Abbruch der Arbeiten.
Der Gemeinderat beschloss mit 1 Ja-Stimme, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, dass die Planungen für das bisherige Baugebiet Hinterwiesen fortgeführt werden sollen.
Die Hebesatzberechnungen wurden mit der Ortsspitze ausführlich in einem persönlichen Gespräch mit Frau Fischer, Mitarbeiterin der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, thematisiert, u. a. auch die neugeschaffene Möglichkeit der Festlegung differenzierter Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B. Hierbei wurde sich gegen die Festlegung differenzierter Hebesätze ausgesprochen.
Der Gemeinderat beschloss die vorgestellte Hebesatzsatzung einstimmig mit folgenden Hebesätzen ab dem Jahr 2025:
| • | Grundsteuer A 345 v. H. |
| • | Grundsteuer B 465 v. H. |
| • | Gewerbesteuer 400 v. H. |
Der Tagesordnungspunkt „Bau eines Schuppens für die Geräte der Gemeindearbeiter beim Sportlerheim Niederhorbach“, der drei verschiedene Bauvarianten in Betracht zieht, wurde einstimmig vertagt.
Auch der Tagesordnungspunkt 4 „Renovierung des Spielplatzes“ wurde einstimmig vertagt, um eventuelle Zuschüsse seitens des Landes über ein Förderprogramm zu beantragen, da die Kosten für Renovierung insgesamt hoch ausfallen.