Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Landesstraße 490 (L 490) durch den Bau eines Geh- und Radweges in 2 Teilabschnitten zwischen Erlenbach und Vorderweidenthal
sowie eines Teilabschnittes zwischen Vorderweidenthal und Oberschlettenbach
Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 13.06.2019, Az.: 02.3 – 1803 - PF/30, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)
in der Zeit vom 22.07.2019 bis einschl. 05.08.2019 bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern (Zimmer 305),
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels, Meßplatz 1, 76855 Annweiler (Zimmer 137) und der
Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, 66994 Dahn (Zimmer 213)
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 22.07.2019 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität
Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen/Baurecht/Straßenrechtliche Planfeststellung“ zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen
gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
In Vertretung
gez. Dr. Markus Rieder
(Leiter der Planfeststellungsbehörde)