Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Dörrenbach -
Da Herr Ralf Schmitt, Guttenbergstraße 5, 76889 Dörrenbach zum Ortsbürgermeister ernannt wurde, hat er sein Ratsmandat verloren.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den
noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Interessengemeinschaft Dörrenbach e.V. (IGD).
Dies ist Frau
Jasmin Kunz-Plattner
Brunnenstraße 1
76889 Dörrenbach.
Frau Kunz-Plattner hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
(KWO).
Dörrenbach, 04. Juli 2019
Ralf Schmitt, Ortsbürgermeister