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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 28/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs der ersten Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 der Ortsgemeinde Oberhausen

Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung kann ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik NEUIGKEITEN eingesehen werden oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343 701-414 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seinen Anlagen durch die Einwohner schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern oder elektronisch an haushalt@vgbza.de eingereicht werden.

Bad Bergzabern, 29.06.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
-Finanzabteilung-
Im Auftrag
Kerstin Brand