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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 28/2022
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 730)

- Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern -

Das Ratsmitglied Dr. Hansgeorg Ernst hat mit Schreiben vom Juni 2022 sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.

Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Alternative für Deutschland (AfD).

Dies ist Herr Peter Baier.

Herr Baier hat das Mandat angenommen.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).

Bad Bergzabern, 6. Juli 2022
Hermann Bohrer, Bürgermeister