Der Verbandsgemeinderat von Bad Bergzabern hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 8 Absatz 3, 33 und 36 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) sowie des § 2 Absatz 1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) - in den jeweils gültigen Fassungen - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 31.03.2022 wird wie folgt geändert:
(1) Der Kostenersatz und die Gebühren werden in der Regel als Stundensätze für Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge nach Maßgabe des § 36 Abs. 7 bis 11 LBKG erhoben. Die Höhe der Stundensätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis, das Bestandteil der Satzung ist.
Artikel 2
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage
Zu § 5 Absatz 1 der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleitungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 28.06.2023
| Nr. | Beschreibung | Kosten je Stunde |
| 1. | Personal |
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| 1.1 | Ehrenamtliche Einsatzkräfte | 34,10 Euro/Std. |
| 1.2 | Hauptamtliche Einsatzkräfte | Euro/Std. |
| 1.3 | Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft | 15,00 Euro/Std. |
| 2. | Fahrzeuge |
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| 2.1 | Kommandowagen | 34,14 Euro/Std. |
| 2.2 | Einsatzleitwagen 1 | 44,65 Euro/Std. |
| 2.3 | Mannschaftstransportfahrzeug | 37,92 Euro/Std. |
| 2.4 | Tragkraftspritzenfahrzeug | 37,32 Euro/Std. |
| 2.5 | Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser | 72,71 Euro/Std. |
| 2.6 | Gerätewagen Gefahrgut 1 | 127,54 Euro/Std. |
| 2.7 | Mehrzweckfahrzeug 1 | 36,33 Euro/Std. |
| 2.8 | Mehrzweckfahrzeug 2 | 64,57 Euro/Std. |
| 2.9 | Mehrzweckfahrzeug 3 | 184,04 Euro/Std. |
| 2.10 | Löschgruppenfahrzeug 8 | 119,09 Euro/Std. |
| 2.11 | Tanklöschfahrzeug 16/24 | 221,57 Euro/Std. |
| 2.12 | Tanklöschfahrzeug 3000 | 337,54 Euro/Std. |
| 2.13 | Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 | 123,27 Euro/Std. |
| 2.14 | Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 | 130,85 Euro/Std. |
| 2.15 | Drehleiter 23/12 | 452,09 Euro/Std. |
| 2.16 | Kleinlöschfahrzeug | 68,73 Euro/Std. |
| 2.17 | Mittleres Löschfahrzeug | 176,64 Euro/Std. |
| 3. | Sonstiges Einsatzmittel |
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| 3.1 | Ölbindemittel | 31,00 Euro/Sack |
Hinweis
Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz auf Folgendes hingewiesen:
(1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
(2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.