Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 28/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Erste Änderungssatzung vom 04.07.2024

zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Steinfeld vom 2. September 2019

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinfeld hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der§§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter die folgende Erste Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 02. September 2019 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die §§ 2 und 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Steinfeld vom 02. September 2019 erhalten folgende Neufassungen:

§ 2

Ausschüsse des Gemeinderates

(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

1.

Haupt- und Finanzausschuss

2.

Rechnungsprüfungsausschuss

3.

Bau-, Planungs- und Landwirtschaftsausschuss

4.

Umwelt- und Tourismusausschuss

5.

Ausschuss für Senioren, Jugend, Sport und Kultur.

6.

Friedhofsausschuss

(2) Die Ausschüsse gemäß Abs. 1 haben folgende Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter:

1.

der Haupt- und Finanzausschuss sieben Mitglieder

2.

der Rechnungsprüfungsausschuss fünf Mitglieder

3.

der Bau-, Planungs- und Landwirtschaftsausschuss sieben Mitglieder

4.

der Umwelt- und Tourismusausschuss sieben Mitglieder

5.

der Ausschuss für Senioren, Jugend, Sport und Kultur sieben Mitglieder.

6.

der Friedhofsausschuss sieben Mitglieder

(3) Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt.

Die übrigen Ausschüsse des Abs. 1 können aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet werden.

Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.

§ 5

Beigeordnete

(1) Die Gemeinde hat bis zu drei Beigeordnete.

(2) Für die Verwaltung der Gemeinde werden bis zu drei Geschäftsbereiche gebildet, die auf Beigeordnete zu übertragen sind.

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Steinfeld, 04.07.2024
Diana Nowak, Ortsbürgermeisterin

Hinweis

Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz auf Folgendes hingewiesen:

(1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

(2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Bergzabern, den 04.07.0224
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
B. Meyer