Der Ausschuss befasste sich mit der Feststellung von Jahresabschlüssen.
Einstimmig entschied der Ausschuss dem Gemeinderat zu empfehlen, für die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020 den jeweiligen Jahresabschluss gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen.
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für die Haushaltsjahr 2017 bis 2020 zu erteilen.
Auch diese Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.