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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 28/2025
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung ​​​​​​​der Ortsgemeinde Vorderweidenthal für das Jahr 2025 vom 03.07.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf:

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt (unverändert).

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

§ 5

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze werden in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes wird in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.

3. Die Höhe der Hundesteuer bleibt unverändert

II. Der Satz für den Beitrag für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) bleibt unverändert

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.526.521,53 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 3.638.546,49 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2024 um voraussichtlich 15.840,00 Euro auf 3.622.706,49 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 um voraussichtlich 16.360,00 Euro auf 3.606.346,49 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 300,00 EUR überschritten sind. (unverändert)

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9

In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Vorderweidenthal, 03.07.2025
Ortsgemeinde Vorderweidenthal
Volker Christmann, Ortsbürgermeister