Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
| Mit dem Nachtrags-haushaltsplan werden festgesetzt: | gegenüber bisher - Euro - | verändert um - Euro - | nunmehr festgesetzt auf - Euro - |
| 1. im Ergebnis-haushalt | 2025 | 2025 | 2025 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.552.630,00 | -4.650,00 | 1.547.980,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.560.910,00 | +3.430,00 | 1.564.340,00 |
| das Jahres-ergebnis auf | -8.280,00 | -8.080,00 | -16.360,00,00 |
| gegenüber bisher - Euro - | verändert um - Euro - | nunmehr festgesetzt auf - Euro - | |
| 2. im Finanz-haushalt | 2025 | 2025 | 2025 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 36.600,00 | -8.080,00 | 28.520,00 |
| die Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit auf | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| die Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit auf | 2.000,00 | 44.000,00 | 46.000,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit auf | -2.000,00 | -44.000,00 | -46.000,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-tätigkeit auf | -34.600,00 | +52.080,00 | +17.480,00 |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf: | |||
| gegenüber bisher - Euro - | verändert um - Euro - | nunmehr festgesetzt auf - Euro - | |
| 2025 | 2025 | 2025 | |
| zinslose Kredite auf | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| verzinste Kredite auf | 0,00 | +38.000,00 | 38.000,00 |
| zusammen auf | 0,00 | +38.000,00 | 38.000,00 |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt (unverändert).
| gegenüber bisher - Euro - | verändert um - Euro - | nunmehr festgesetzt auf - Euro - | |
| 2025 | 2025 | 2025 | |
| 582.118,89 | 70.959,00 | 511.159,89 |
| I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | 2025 | 2026 |
1. Grundsteuer
Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze werden in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.
2. Gewerbesteuer nach Ertrag
Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes wird in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) geregelt.
3. Die Höhe der Hundesteuer bleibt unverändert
II. Der Satz für den Beitrag für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) bleibt unverändert
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.526.521,53 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 3.638.546,49 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2024 um voraussichtlich 15.840,00 Euro auf 3.622.706,49 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 um voraussichtlich 16.360,00 Euro auf 3.606.346,49 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 300,00 EUR überschritten sind. (unverändert)
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.