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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 28/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Böllenborn für die Jahre 2026 und 2027

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

  2026

 2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

458.530,00  €

432.520,00  €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

520.170,00 €

467.470,00  €

der Jahresfehlbetrag auf

-61.640,00  

-34.950,00  

2. im Finanzhaushalt

2026

 2027

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-45.450,00  

-18.970,00  

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00  €

0,00  €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

383.500,00  €

510.000,0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-383.500,00  

-510.000,00  

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

428.950,00  

528.970,00 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

2026

2027

zinslose Kredite auf

0,00  €

0,00  €

verzinste Kredite auf

382.500,00  €

510.000,00 €

zusammen auf

382.500,00  

510.000,00  

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

 

2026

 2027

auf

 510.000,00  €

0,00  €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

 

 2026

2027

auf

510.000,00  €

0,00  €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

 

2026

 2027

 

 24.328,50  €

48.657,00  €

§ 5 Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze sind in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 17.03.2025 geregelt.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes ist in einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 17.03.2025 geregelt.

3. Hundesteuer

 2026

 2027

a) für den ersten Hund

40,00  €

40,00  €

b) für den zweiten Hund

50,00  €

50,00  €

c) für jeden weiteren Hund

65,00  €

65,00  €

d) für den ersten gefährlichen Hund

300,00 €

300,00  €

e) für jeden weiteren gefährlichen Hund

500,00 €

500,00  €

II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG)

2026

 2027

werden pro Hektar wie folgt festgesetzt:

0,00  €

0,00 €

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Böllenborn zum 31.12.2024 beträgt 2.192.445,73 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 2.206.995,73 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2026 um voraussichtlich 61.640,00 Euro auf 2.145.355,73 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2027 um voraussichtlich 34.950,00 Euro auf 2.110.405,73 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2026 und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2027 enthält, zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Böllenborn, 01.07.2026
Bärbel Drieß, Ortsbürgermeisterin