In der öffentlichen Sitzung am 14.04.2022 hat der Gemeinderat mit 11 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, sich in Sachen Umbau und Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses dem Vorgehen einer Grobplanung für ein verkleinertes Projekt anzuschließen.
Betreffend der dritten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern hat das Gremium einstimmig beschlossen, dass hinter (östlich) dem Feuerwehrhaus Schulstr. 10, Fl.St.Nr. 1867, 1868 und südlich des Bolzplatzes in Gleishorbach, Fl.St.Nr. 633-642 je eine neue Wohnbaufläche entstehen sollen.
Einstimmig wurde beschlossen, dass die Rechtsverordnung (Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet “Haardtrand - Lehnsberg“) und der Flächennutzungsplan angepasst werden sollen. Dies sei nötig, da im Rahmen der Prüfung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes festgestellt wurde, dass mitten durch das Gewerbefläche in Gleishorbach bzw. den Steinbruch der Grenzverlauf des Naturschutzgebietes eingezeichnet ist.
Zudem hat der Gemeinderat mit 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen, dass der sich derzeit in Bearbeitung befindliche Flächennutzungsplan ein Gewerbegebiet östlich der B 48 ausweist und dass auch hier die Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Erlenbach - Horbachtal" entsprechend zu ändern ist.
Einstimmig beschlossen wurde Arbeiten an der Gastrasse, an der Korrosion festgestellt worden war, zu akzeptieren. Ebenso war sich der Rat einig darüber, dass sich die Gemeinde der Kartellklage der "ASG 3" gegen das rheinland-pfälzische Forstministerium nicht anschließt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 11.763,00 Euro wegen der steigenden Kosten für den Unterhalt der Grundschule. Die Deckung erfolgt über die Entnahme der Mittel aus dem Zahlungsmittelbestand.
Zudem hat der Rat einstimmig beschlossen dem Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle in der Waldstraße zuzustimmen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat den Verkauf des alten Gemeindehauses in der Variante 3 (Teileigentum ohne Umkleide und ohne Feuerwehrgarage) als „Testlauf“. Weiterhin wurde die Einfriedung des Gemeindebauhofes beschlossen. Dem angrenzenden Weinbaubetrieb soll unter Auflagen ein Überfahrtsrecht angeboten werden.
Des Weiteren wurde die Finanzabteilung gebeten, die Haushaltsmittel für die Neuerrichtung eines Unterstandes am Bauhof zu prüfen. Ebenfalls sollte durch die Verwaltung die Möglichkeiten und Bedingungen für eine Gebührenerhebung am Wohnmobilparkplatz im Brühl prüfen. Abschließend beschloss der Gemeinderat für die Mieter des Dorfgemeinschaftshauses ein Sonderparkrecht für den Tag der Anmietung für bis zu max. 20 Fahrzeuge.