Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 29/2022
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Mitteilungen aus der 12. Sitzung des Gemeinderates von Birkenhördt vom 21. April 2022

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde erläuterte der Vorsitzende, dass auf allen Gemeindestraßen das Tempo 30 gilt. Eine ständige Kontrolle sei seitens der Polizei wegen Personalmangels nicht möglich.

Der Vorsitzende informierte, dass es entsprechend den Beschlüssen und Vereinbarungen des Festausschusses keine herkömmliche Festlichkeit mit Umzug zur 700-Jahr-Feier geben wird, stattdessen sollen im 2. Halbjahr verschiedene Veranstaltungen stattfinden.

Es wurden zwei Leader-Anträge für Maßnahmen der Ortsgemeinde Birkenhördt beantragt. Im Pfarrgarten soll eine Bühne errichtet werden. Am Waldplatz der Kindertagesstätte sollen Holzbänke errichtet werden. Diese Maßnahmen werden mit 70 % der Gesamtsummen gefördert.

Der Vorsitzende sprach im Namen des ganzen Gemeinderates seinen Dank aus für die große Hilfe und Anteilnahme für die geflüchteten Ukrainer, die in Birkenhördt, auch in privaten Haushalten, aufgenommen wurden.

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Ackermann, brachte seinen großen Unmut darüber zum Ausdruck, dass das Land Rheinland-Pfalz seine Kommunen nicht mit den erforderlichen Geldmitteln ausstattet, um zumindest ein Mindestmaß an Maßnahmen durchführen zu können. Dem Rat wurden die vorläufigen Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 erläutert und die Planungen für 2022/2023 vorgelegt. Nach kurzer Aussprache und der Möglichkeit, Fragen zum Zahlenwerk zu stellen, beschloss das Ratsgremium einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Birkenhördt für die Jahre 2022/2023.

Der Bebauungsplan "In der Sott“ wurde beraten. Vom 24. März bis einschließlich 8. April 2022 erfolgte die am 10. März 2022 vom Gemeinderat Birkenhördt beschlossene, erneute und deshalb verkürzte Offenlage des Bebauungsplanentwurfs durch Auslegung und Online-Beteiligungsverfahren. Der Gemeinderat nahm die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und schloss sich einstimmig der Bewertung der Verwaltung und des Planungsbüros über ihre Behandlung an. Die entsprechenden Änderungen wurden von diesem bereits in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Es wurde festgestellt, dass keine Gründe vorgebracht wurden, die eine Außenwirkung entfalten, somit ist eine erneute Offenlage des Planes nicht notwendig. Die Eigentümergemeinschaft wird aufgefordert, ein mit der SGD Süd abgestimmtes Niederschlagswasserkonzept vorzulegen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem vorliegenden Städtebaulichen Vertrag unter Wegfall des § 6 zu und bevollmächtigte den Ortsbürgermeister mit dessen Unterschrift nach Vorlage des vorgenannten Konzeptes.

Anschließend beschloss der Rat einstimmig den vorliegenden Bebauungsplan "In der Sott“ auf der Grundlage der erneuten öffentlichen Auslegung und vorangegangenen Aussprache als Satzung. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 2.800 m². Es wird begrenzt: Im Norden durch die Sandstraße, im Osten durch den Wirtschaftsweg Fl.St.Nr. 118/11, westlich des Anwesens Sandstraße 21 a, im Süden durch das landwirtschaftlich genutzte Grundstück Fl.St.Nr.2344 und im Westen durch den Knick in der verlängerten Sandstraße. Innerhalb des Plangebietes befinden sie Teilflächen der Grundstücke Fl.St.Nr. 2341, 2342 und 2343.

Die Gartenstraße und die Mösigstraße weisen teils sehr starke Verdrückungen und Setzungen im Straßenoberbau auf. Eine Reparatur dieser Schäden wäre mit sehr hohen Kosten verbunden und stellt auch keine dauerhafte Lösung dar. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Ausbau der Gartenstraße und der Mösigstraße, aufgeteilt in 2 Bauabschnitte. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde einstimmig mit der Ausschreibung eines Planungsbüros beauftragt. Einstimmig wurde beschlossen, dass ein Antrag auf Förderung aus dem I-Stock für den Ausbau der Gartenstraße und der Mösigstraße (1. Bauabschnitt) gestellt werden soll.

Zur besseren Abwicklung von Veranstaltungen, insbesondere in diesem Jahr zur 700-Jahr-Feier soll auf dem Platz vor dem Dorfgemeinschaftshaus ein Festplatzverteiler installiert werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die Erstellung eines Elektroanschlusses (Leistung von 30 kW) für die Errichtung eines Festplatzverteilers am Dorfgemeinschaftshaus an die Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen zum Angebotspreis in Höhe von 7.779,58 Euro inklusive MwSt. zu vergeben.

Der Gemeinderat stimmte mit seinem Dank einstimmig der Annahme der zahlreichen Spenden in Höhe von 11.950,00 Euro für die Flüchtlinge aus der Ukraine zu.

Der Gemeinderat ist mit der temporären Aufgabenübertragung an den Landkreis zur Beantragung von Beratungsleistungen sowie der Durchführung des Infrastrukturausbaus im Rahmen des „Graue-Flecken-Programms“ einverstanden und beschloss hierzu einstimmig die Aufgabenübertragung von der Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde und von dieser auf den Landkreis Südliche Weinstraße. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

Das Gremium beriet über die Dritte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Der Antrag eines Ratsmitglieds, eine Beschlussfassung zu verschieben, um noch weitere Gebiete in den Flächennutzungsplan aufzunehmen bzw. zu ändern, wurde mit knapper Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Gemeinderat nahm den Planentwurf zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für den Bereich der Ortsgemeinde Birkenhördt zur Kenntnis und stellte mit 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen fest, dass dieser Fortschreibungsentwurf den städtebaulichen Entwicklungszielen der Ortsgemeinde entspricht.

VG-Verwaltung