Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 730).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern -
Das Ratsmitglied Klemens Ott wurde zum Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gewählt und hat einen Geschäftsbereich übertragen bekommen. Damit hat er sein Ratsmandat verloren.
Nach § 45 KWG ist für das ausgeschiedene Ratsmitglied eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE).
Dies ist Herr Ulrich Teichmann.
Herr Teichmann hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).
Bad Bergzabern, 18. Juli 2022
Hermann Bohrer, Bürgermeister