Der Gemeinderat hat sich einstimmig mit einer Enthaltung darauf geeinigt, den fehlenden Betrag für die Anschaffung von Ausrüstung der Feuerwehr für Starkregen-Einsätze in Höhe von 500,00 Euro aus den Sitzungsgeldern der letzten Gemeinderatsperiode zu begleichen. Den restlichen Fehlbetrag werde die Gemeinde aus der Gemeindekasse zusteuern.
In Sachen Gigabitnetz-Ausbau im Landkreis Südliche Weinstraße war der Rat sich einig, die entsprechenden Aufgaben betreffs Beantragung von Beratungsleistungen sowie der Durchführung des Infrastrukturausbaus im Rahmen des „Graue-Flecken-Programms“ an den Landkreis zu übertragen. Der Ortsbürgermeister wurde vom Gemeinderat ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.
Mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und einer Enthaltung hat das Gremium den Planentwurf zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für den Bereich der Ortsgemeinde Dierbach zur Kenntnis genommen und diesem zugestimmt. Gegenstand und Zweck ist hier insbesondere die Überprüfung der Möglichkeiten zur Entwicklung von Wohnbauflächen im Bereich der Verbandsgemeinde.
Der Gemeinderat hat zudem mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen beschlossen, Änderungen zwecks Photovoltaik-Freiflächenanlagen nachträglich zu beschließen.
Ortsbürgermeister Manfred Huckle informierte die Ratsmitglieder im Rahmen der Sitzung unter anderem darüber, dass ein neuer TÜV-Prüfer den Spielplatz überprüft und mündlich ein positives Fazit gezogen hat. Es habe keine großen Beanstandungen gegeben. Huckle bedankte sich für das Engagement bei der Reinigungsaktion für das Friedhofsgebäude. Auf dem Friedhof müsse trotz der bisherigen Arbeiten noch einiges instandgesetzt werden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung verständigte sich der Gemeinderat die Ertüchtigung des Wehrs mit der von der SGD-Süd vorgeschlagen und besprochen Variante 1 (Betonplatten gießen, mit Wassersteinen verlegen) durchzuführen. Abschließend beschloss der Gemeinderat einen Gestattungsvertrag für ein Jahr mit der IG Weinfest zu schließen. Der Überschuss aus den Einnahmen und Ausgaben des Bauern- bzw. Straßenmarktes geht an die Ortsgemeinde.