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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 29/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilung über die 22. Sitzung des Gemeinderates Böllenborn vom 17. April 2023

Zunächst beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Auslosung von Flächenlosen zur Vergabe von Brennholz. Da von zwei Bewerbern nur einer erschien, wurde beschlossen, dass das Flächenlos an die anwesende Person geht.

Bezüglich der Zuwendung zu einem klimaangepassten Waldmanagement beschloss der Gemeinderat einstimmig, den gestellten Förderantrag hierfür aufrecht zu erhalten.

Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, dem Kommunalen Klimapakt nicht beizutreten.

Hinsichtlich der notwendigen Neufassung der Hauptsatzung (Pflichtsatzung) der Gemeinde Böllenborn wurde folgende überarbeitete Version einstimmig vom Gemeinderat beschlossen:

Abs. 1: der Gemeinderat bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss.

Abs. 2: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat 3 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. Abs. 3: Der Ausschuss kann aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet werden. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglied des Gemeinderates sein. Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Der Ausschuss müsste demnach wie folgt neu besetzt werden:

Ausschussmitglieder

1. Person: Ratsmitglied

2. Person: Ratsmitglied

3. Person: wählbarer Bürger / wählbare Bürgerin

Stellvertretung

1. Person: Ratsmitglied

2. Person: Ratsmitglied

3. Person: wählbarer Bürger / wählbare Bürgerin

Weiterhin wurde die Hauptsatzung dahingehend angepasst, dass der § 7, welcher eine Aufwandsentschädigung für die Ausschussmitglieder vorsieht, neu eingeführt wird. Ebenso wurde im § 4 Abs. 1 Nr. 1,2,4 und 7 die Wertgrenze für Angelegenheiten, welche auf die Bürgermeisterin übertragen sind, von 600,00 Euro auf 1.000,00 Euro angehoben.

Bezüglich des Bebauungsplans „Unter der Kirche“ erkannte der Gemeinderat die ihm vom Erschließungsträger vorgelegten ersten Planentwürfe des Bebauungsplans an und beschloss einstimmig eine erste frühzeitige freiwillige Offenlage zur Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange zu ermöglichen.

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