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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 29/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

Ortsgemeinde Klingenmünster

-Umlegungsausschuss-

Geschäftsstelle:

Vermessungs- u. Katasteramt Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau in der Pfalz

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Gewerbegebiet Ost IV“ in der Gemarkung Klingenmünster am 06.07.2023 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetz oder

2.

Schriftlich oder zur Niederschrift beim Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Klingenmünster, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau in der Pfalz

erhoben werden.

Diese Bekanntmachung wird zeitgleich mit Datum vom 19.07.2023 im Amtsblatt - Südpfalz Kurier und im Internet unter www.vg-bad-bergzabern.de in der Rubrik „Aktuelles/Bauleitplanung/Umlegungsverfahren“ veröffentlicht.

Landau in der Pfalz, den 11.07.2023
gez. Theuer (DS)
Klaus Theuer
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses