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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 29/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagslisten für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Die vom Stadtrat Bad Bergzabern am 25. Mai 2023 und von den Gemeinderäten der Ortsgemeinden Barbelroth am 12. Juni 2023, Birkenhördt am 28. Juni 2023, Böllenborn am 12. Juni 2023, Dierbach am 24. Mai 2023, Dörrenbach am 05. Juli 2023, Gleiszellen-Gleishorbach am 01. Juni 2023, Hergersweiler am 05. Juni 2023, Kapellen-Drusweiler am 11. Mai 2023, Kapsweyer am 31. Mai 2023, Klingenmünster am 25. Mai 2023, Niederhorbach am 10. Mai 2023, Niederotterbach am 19. Juni 2023, Oberhausen am 03. Juli 2023, Oberotterbach am 29. Juni 2023, Oberschlettenbach am 25. Mai 2023, Pleisweiler-Oberhofen am 14. Juni 2023, Schweigen-Rechtenbach am 25. Mai 2023, Schweighofen am 26. Juni 2023, Steinfeld am 29. Juni 2023 und Vorderweidenthal am 24. Mai 2023 und am 15. Juni 2023 aufgestellten und beschlossenen Vorschlagslisten für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24. Juli 2023 bis 30. Juli 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Schloss, Königstraße 61 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Schloss, Zimmer Nr. 210 mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Bad Bergzabern, 14. Juli 2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Kathrin Flory, Bürgermeisterin