Der Gemeinderat beschäftigte sich mit der Vermietung des Fest-Spiel-Hauses an örtliche Vereine. Einstimmig beschloss der Rat folgenden Vorschlag: Die Sonderregelung soll nur für örtliche Niederhorbacher Vereine gelten. Die Veranstaltungen müssen einen öffentlichen Charakter haben. Für die Veranstaltungen werden 50 Euro Gebühren für die Endreinigung und 50 Euro Gebühren als Energiekostenpauschale verlangt. Diese Vereinbarung soll vorerst auf ein Jahr befristet werden.
Ebenso einstimmig beschloss das Gremium die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung). Somit erhebt die Ortsgemeinde für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, wie z. B. Straßen inkl. Straßenentwässerung, Gehweg und Beleuchtung, Erschließungsbeiträge - nach Maßgabe des Baugesetzbuches und der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde. Die bisher gültige Satzung der Ortsgemeinde stammt aus dem Jahr 1988 und wurde seither weder überarbeitet noch an die aktuelle Rechtsprechung zum Erschließungsbeitragsrecht angepasst.
Die Brücke über den Hirtenbach im Bereich Zinkhohlweg ist nicht mehr verkehrssicher und weist eine Gefahrenstelle auf, deswegen muss sie repariert werden. Die Kosten für die Reparaturmaßnahmen belaufen sich inkl. Gabionen-Korb auf 1.917,69 Euro brutto. Der Erste Beigeordnete, Rainer Keller, informierte den Rat darüber, dass er zwei Gabionen für die Reparatur zur Verfügung stellen kann. Der Gemeinderat nahm diesen Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig, die Reparaturmaßnahme zum Angebotspreis abzüglich der Gabione durchzuführen.