Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lindelbrunnstraße/Bergstraße“ - gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flächen Fl.St.Nrn. 35/1 und 35/2 in der Gemarkung Vorderweidenthal, welche eine Fläche von insgesamt 2.391,11 m2 aufweisen. Das Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist neben einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die geplante Bebauung – die Einrichtung eines Gebäudekomplexes mit Generationen- und Seniorenwohnungen sowie Wohnungen für betreutes Wohnen, Praxen für medizinische Versorgung etc. – zu ermöglichen. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Die hierzu erforderlichen Kriterien sind erfüllt.
Der Rat beschäftigte sich im Anschluss mit der Verwendung der Mittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz. Einstimmig wurde beschlossen, die im Rahmen der für die Ortsgemeinde Vorderweidenthal zur Verfügung stehenden Mittel für die Beantragung folgender Maßnahme zu verwenden: Erneuerung der Fensterfront in der Kindertagesstätte Pumuckel.
Dann befassten sich die Ratsmitglieder mit der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 und der Entscheidung über die Entlastung.
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Gemeinderat einstimmig Folgendes: Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Des Weiteren wurden Friedhofsangelegenheiten beraten. Einstimmig beschloss der Rat die Entscheidung über die Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu vertagen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Abbau von drei Einzelgräbern (in Eigenregie der Angehörigen) auf dem Friedhof Vorderweidenthal zu genehmigen.
Zuletzt beschloss der Rat einstimmig, der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 zuzustimmen.