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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 29/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 9. Sitzung des Gemeinderates Schweigen-Rechtenbach vom 26. März 2025

Herbert Grimm hat sein Mandat Ratsmitglied niedergelegt und trat auch von seinem Amt als Beigeordneter zurück.

Ortsbürgermeisterin Sabine Bentz nahm die Entpflichtung vor.

Nach Verlesung der Verpflichtungsformel und Belehrung über die Obliegenheiten seines Amtes, verpflichtetet die Vorsitzende das nachrückende Mitglied des Gemeinderates, Alexander Grimm.

Bebauungsplan Kübelwiese

Bezüglich des Bebauungsplans Kübelwiese erfolgte im Zeitraum vom 8. Januar bis einschließlich 9. Februar 2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Planunterlagen wurden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellt und konnten zusätzlich vor Ort in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Zimmer 305 eingesehen werden.

Zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen hat das beauftragte Planungsbüro „PLANkultur“ aus Herxheim eine Abwägungssynopse erstellt, aus der die fachliche Stellungnahme zu den einzelnen Punkten sowie die Beschlussempfehlung hervorgeht.

Die einzelnen Beschlüsse aus dieser Synopse können über das Ratsinformationssystem via Homepage der Verbandsgemeinde eingesehen werden.

Dem Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses, Paulinerstraße, 76889 Schweigen-Rechtenbach, FI.St.R. 105“ erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.

Ebenso erhielt das Bauvorhaben „Nutzungsänderung einer Schreinereiwerkstatt zu einem Café, Längelsstraße, 76889 Schweigen-Rechtenbach, Fl.St.Nr. 288“ einstimmig das gemeindliche Einvernehmen seitens der Ratsmitglieder.

Zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung soll ein Ablösevertrag für die 4 fehlenden Stellplätze geschlossen werden, beschied das Ratsgremium ebenfalls per einstimmigem Beschluss.

Danach erläuterte Steffen Kuhn von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung den Ratsmitgliedern die Einzelheiten der Grundsteuerreform 2025. Im Anschluss informierte er ausführlich und beriet mit den Ratsmitgliedern über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig bei 1 Enthaltung die vorgestellte Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen ab dem Jahr 2025:

Grundsteuer

• für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 345 v. H.

(Hebesatz wie bisher)

• für unbebaute Grundstücke gemäß § 246 BewG (Grundsteuer B) auf 465 v. H.

(Hebesatz wie bisher)

• für bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 BewG (Wohngrundstücke) (Grundsteuer B) auf 465 v. H.

(Hebesatz wie bisher)

• für bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 BewG (Nichtwohngrundstücke) (Grundsteuer B) auf 505 v. H.

(Anhebung um 40 v. H.)

Gewerbesteuer 390 v. H.

Im weiteren Verlauf der Sitzung beschloss die Gemeinderatsmitglieder mit 10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Teilnahme am kommunalen Energiemanagement der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern und trat somit von seinem Recht ab, eine Förderung für ein eigens implementiertes Energiemanagement zu erhalten. Die Ortsbürgermeisterin wurde ermächtigt, eine Kooperationsvereinbarung zur Teilnahme am kommunalen Energiemanagement mit der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zu schließen.

Außerdem beriet der Gemeinderat über eine formlose Anfrage eines Bürgers zum Läuten der Kirchturmuhren im Ortsbereich. Hier wurde angeregt, das Läuten der Glockenanlagen auf höchstens zu jeder Stunde zu reduzieren oder sogar das ganzheitliche Abschalten des Läutens (weltliches Läuten). Nach Rücksprache mit der Ortsbürgermeisterin sollte jedoch im Gemeinderat eine Entscheidung herbeigeführt werden.

Das Läuten der Glocken der Kirchen im Ortsbereich gehört zum Dorfleben dazu, so die mehrheitlichen Stimmen der Ratsmitglieder.

Eine Reduzierung oder sogar das ganzheitliche Abschalten des Läutens soll mit 15 Ja-Stimmen 1 Enthaltung nicht erfolgen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

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