Der Gemeinderat erhielt von der Sachbearbeiterin der Finanzabteilung ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform 2025 und die Hebesätze ab dem 01.01.2025. Nach einer ausführlichen Beratung wurde einstimmig beschlossen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die vorgestellte Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen ab dem Jahr 2025 auszufertigen: Grundsteuer A 345 v. H., Grundsteuer B 465 v. H. und Gewerbesteuer 380 v. H..
Es wurde über eine Bauvoranfrage zur Umnutzung eines Geräteschuppens zum Pferdestall in der Hauptstraße beraten. Angesichts dessen, dass es sich hierbei nicht um einen „illegal“ errichteten Schuppen handelt, erteilte der Gemeinderat der Bauvoranfrage sein Einvernehmen. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Antragstellerin ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, dass die Erschließung über die Hauptstraße erfolgen muss.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat, einen Beschluss aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates am 08.04.2024 hinsichtlich der Nutzung eines Grundstückes bedingungslos aufzuheben.