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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 29/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberschlettenbach für die Jahre 2026 und 2027 vom 13.07.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

230.310,00

Euro

227.810,00

Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

298.480,00

Euro

258.580,00

Euro

der Jahresfehlbetrag auf

-68.170,00

Euro

-30.770,00

Euro

2.

im Finanzhaushalt

2026

2027

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-61.370,00

Euro

-24.050,00

Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

18.700,00

Euro

0,00

Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

38.000,00

Euro

0,00

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-19.300,00

Euro

0,00

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

80.670,00

Euro

24.050,00

Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0,00

Euro

0,00

Euro

verzinste Kredite auf

0,00

Euro

0,00

Euro

zusammen auf

0,00

Euro

0,00

Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2026

2027

0,00

Euro

0,00

Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2026

2027

0,00

Euro

0,00

Euro

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2026

2027

20.681,16

Euro

33.285,16

Euro

§ 5

Steuern, Beiträge und Gebühren

I.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  

2026  

 

2027

1.

Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze ist in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 10.04.2025 geregelt.

2.

Gewerbesteuer nach Ertrag

Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes ist in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 10.04.2025 geregelt.

3.

Hundesteuer

a)

für den ersten Hund

50,00

Euro

50,00

Euro

b)

für den zweiten Hund

100,00

Euro

100,00

Euro

c)

für jeden weiteren Hund

400,00

Euro

400,00

Euro

d)

für den ersten gefährlichen Hund

1.000,00

Euro

1.000,00

Euro

e)

für jeden weiteren gefährlichen Hund

2.000,00

Euro

2.000,00

Euro

II.

Der Satz für den Beitrag für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden pro Hektar festgesetzt auf

13,00

Euro

13,00

Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 420.293,72 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 428.618,91 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2026 um voraussichtlich 68.170,00 Euro auf 360.448,91 Euro und verringert zum Ende des Haushaltsjahres 2027 um voraussichtlich 30.770,00 Euro auf 329.678,91 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 200,00 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9

In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2027 enthält, tritt sie am 1. Januar 2027 in Kraft.

Oberschlettenbach, 13.07.2026
Christian Burkhart, Ortsbürgermeister