Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der ersten Nachtragshaushaltssatzung nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie kann der Entwurf der ersten Nachtragshaushaltssatzung ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern www.vg-bad-bergzabern.de unter der Rubrik Neuigkeiten eingesehen werden oder falls keine elektronische Einsichtnahme genommen werden kann, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343 701 414 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern.
Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der ersten Nachtragshaushaltssatzung durch die Einwohner schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern oder elektronisch an haushalt@vgbza.de eingereicht werden.