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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Am Rutzigweg“ Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Barbelroth hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. Dezember 2022 die Einleitung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Am Rutzigweg“ beschlossen. Dieser wurde im Jahr 1959 beschlossen, die Rechtmäßigkeit des damaligen Aufstellungsverfahrens ist anhand der vorliegenden, unvollständigen Unterlagen jedoch nicht mehr nachvollziehbar. Im Jahr 1965 und 1985 wurden Änderungsverfahren begonnen, die jedoch beide nicht abgeschlossen wurden. Der Ursprungs-Bebauungsplan setzt für sein gesamtes Plangebiet ein „Reines Wohngebiet“ fest.

Der Bebauungsplan umfasst Bereiche, die weit südl. bzw. nördlich der bestehenden Bebauung liegen. Die nördl. Planbereiche sind teilweise bereits durch den Bebauungsplan „Im großen Sand II“ überplant bzw. liegen im Aufstellungsbereich des Bebauungsplans „Hauptstraße-Ost“. Im Süden grenzt das damalige Plangebiet an den Erlenbach an.

Auch die tatsächlich entlang der Mühlstraße entstandene Bebauung weicht in etlichen Punkten von den Festsetzungen des Planes von 1959 ab. Eine vollständige Überarbeitung bzw. komplette Neuplanung wäre somit unumgänglich.

Durch die fast vollständig erfolgte Bebauung des Plangebiets bietet § 34 BauGB aber eine ausreichende baurechtliche Grundlage für eine städtebaulich geordnete Bebauung des gesamten Gebietes, sodass ein rechtskräftiger Bebauungsplan nicht mehr erforderlich ist. Daher kann auf die Erstellung eines neuen Bebauungsplans, mit an die aktuelle Situation angepassten Festsetzungen, verzichtet werden. Stattdessen kann der bestehende Bebauungsplan, der zudem erhebliche Zweifel an seine Rechtsgültigkeit aufwirft, aufgehoben werden.

Durch die Aufhebung würde auch nicht die Zulässigkeit von Bauvorhaben begründet, welche jetzt noch nicht zulässig wären. Da es sich um einen Bereich innerhalb der geschlossen bebauten Ortslage handelt, erfolgt auch kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Umwelt, sodass auch kein diesbezüglicher Ausgleich erforderlich wird. Durch die Aufhebung wird weder die Zulässigkeit von Verfahren, welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, noch wird eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter (FFH-Gebiete) begründet. Die Aufhebung des Bebauungsplans kann somit im vereinfachten Verfahren erfolgen, sodass auch ein Umweltbericht verzichtbar ist.

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Aufhebung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu betreiben, auf einen Umweltbericht zu verzichten und den aufzuhebenden Bebauungsplan für die Dauer eines Monats nebst Begründung für die Aufhebung vom 26.01.2023 bis einschließlich 27.02.2023 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61 (Schloss), Zimmer 305, während der Dienststunden, öffentlich auszulegen. Zusätzlich werden sämtliche vorliegenden Unterlagen ebenfalls digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht und Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung bittet aktuell um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme.

Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit, Stellungnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplans abzugeben, über welche der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheidet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Aufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die nördlich und südlich an der Mühlstraße liegenden Grundstücke von deren Einmündung in die L544 im Westen bis zu den Grundstücken Mühlstraße 14a bzw. 15 im Osten, siehe auch nachfolgende Übersichtskarte.

Für die Ortsgemeinde Barbelroth:
Bad Bergzabern, 10.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Forstner

Lageplan: