Der Gemeinderat beschloss einstimmig grundsätzlich den Beitritt zur gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zur Realisierung von Energieprojekten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Umsetzungsschritte zur Gründung vorzunehmen.
Dann beschäftigte sich der Rat mit den Hebesätzen für das Jahr 2024. Einstimmig beschloss der Rat diese wie im Jahr 2023 beizubehalten. Die Hebesätze lauten:
Realsteuern
Grundsteuer A: — 345 v.H.
Grundsteuer B: — 465 v.H.
Gewerbesteuer: — 380 v.H.
Hundesteuer
für den 1. Hund: — 50,00 Euro
für den 2. Hund: — 100,00 Euro
für jeden weiteren Hund: — 200,00 Euro
Kampfhundesteuer
für den 1. Hund: — 400,00 Euro
für den 2. Hund und jeden weiteren Hund: — 1.000,00 Euro
Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung
von Wirtschaftswegen: — 13,00 Euro / ha
Für Mulcharbeiten im Bereich der Ortsgemeinde, werden von der Kreisverwaltung SÜW 1000 Euro zur Verfügung gestellt. Einstimmig beschloss der Rat, dass mit diesen Arbeiten die gleiche und darin bewährte Firma beauftragt werden soll, die in der Vergangenheit diese Arbeiten ausgeführt hat.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Gemeinderat vom Vorsitzenden über aktuelle Miet- und Grundstücksangelegenheiten informiert.