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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „An der alten Landstraße“, 1. Erweiterung der Ortsgemeinde Steinfeld

Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinfeld hat in seiner Sitzung am 04.12.2023 den ihm vom Planungsbüro Stadtconcept vorgelegten Planentwurf anerkannt und die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „An der alten Landstraße“, 1. Erweiterung durch öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die ursprüngliche Planung enthielt die Festsetzung eines kleineren Mischgebietes im Westen und eines eingeschränkten Gewerbegebietes im Osten. Ein geplantes Küchenstudio wurde im Vorgriff auf die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans baurechtlich genehmigt und in der Zwischenzeit auch gebaut. Dieses gibt eine gewerbliche Prägung des Gebietes bis zu ihm vor.

Mehrere Versuche der Gemeinde, mit dem Wohnen verträgliche Gewerbebetriebe anzusie-deln, waren erfolglos. Dies wurde v.a. am hohen Bodenpreis infolge einer notwendigen einseitigen Erschließung festgemacht. Im Gegenzug hierzu ist in Steinfeld eine starke Nachfrage nach Wohnraum feststellbar. Der wirksame Flächennutzungsplan 2025 stellt für die künftige Siedlungsentwicklung keine geplanten Wohnbauflächen dar. Lediglich an zwei Stellen der Gemarkung sind gemischte Bauflächen dargestellt, welche ebenfalls für die Deckung des Wohnbedarfs geeignet sind. Das Plangebiet ist eine dieser beiden Flächen.

Um im Sinne eines baulichen Lückenschlusses dieses Gebiet einer Wohnbebauung zuführen zu können, bedarf es der Schaffung von Planungsrecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung.

Durch die Fortschreibung der Planung reduzierte sich das ursprüngliche Plangebiet erheblich, siehe auch nachfolgenden Lageplan. Es beginnt im Osten nunmehr westlich des neuerrichteten Küchenstudios mit Flurstück 1645/2, verläuft im Norden entlang der Böschung der L 546 bis zu dem Wirtschaftsweg 1636/2 nach Westen, biegt dann nach Süden ab bis zur Kreuzung Bildstraße-Dirlewanger Ring und verläuft von dort auf der Südseite des Dirlewanger Ring bzw. Wirtschaftsweges nach Osten bis zur nord-östlichen Ecke des Grundstücks 1583/2. Seine reduzierte Gesamtfläche beträgt nunmehr ca. 7.000 m².

Während der Offenlage liegt der aktuelle Planentwurf für die Dauer von mehr als einem Monat mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie Begründung, Umweltbericht, Artenschutzvorprüfungen, dem entwässerungstechnischen Begleitplan, schalltechn. Untersuchungsbericht, geotechn. Stellungnahme und weiteren Informationen wie der Bekanntmachung in der Zeit vom 22. Januar bis einschl. 23. Februar 2024 digital offen.

In diesem Zeitraum können diese Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht heruntergeladen werden. Zusätzlich liegen sie ebenfalls bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Die Verwaltung bittet um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für Jedermann die Möglichkeit, zum Bebauungsplanentwurf digital unter Bauleitplanung@vgbza.de oder schriftlich an die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Bauabteilung, Stellung zu nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel am Verfahren beteiligt.

Für die Ortsgemeinde Steinfeld
Bad Bergzabern, 09.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
- Bauabteilung -
Im Auftrag
Forstner

Lageplan: