Der Gemeinderat beschäftigte sich zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung mit der Entscheidung über einen Grundsatzbeschluss zum Beitritt einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Einstimmig beschloss der Rat sodann grundsätzlich den Beitritt zur gemeinsamen AöR der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zur Realisierung von Energieprojekten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Umsetzungsschritte zur Gründung vorzunehmen.
Die Stiftung der VR-Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG hat der Ortsgemeinde Klingenmünster 500,00 Euro für eine Inklusionsschaukel auf dem Mehrgenerationenplatz gespendet. Der Rat nahm dies zur Kenntnis und beschloss einstimmig diese Spende anzunehmen.
Ein Bürger aus Klingenmünster hat einen Defibrillator gespendet. Einstimmig entschied der Rat, dass das Gerät an die Grundschule der Ortsgemeinde gehen soll.
Durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier erfolgte die Überprüfung des Prädikats „staatlich anerkannter Erholungsort“. Hierfür wurden unter anderem die Übernachtungszahlen der Ortsgemeinde erhoben. Für das genannte Prädikat muss eine Gemeinde eine durchschnittliche Übernachtungsdauer von 2,5 Tagen im Jahr vorweisen - in Hotels. Übernachtungen in Ferienwohnungen werden nicht erhoben, deswegen erfüllt die Ortsgemeinde die durchschnittliche Übernachtungsdauer nicht. Dies hat zur Folge, dass die Aufhebung des Prädikats „staatlich anerkannter Erholungsort“ erfolgt. Der Rat muss dies bestätigen. Mit einem Beschluss von 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme erkannte der Gemeinderat die Aufhebung des Prädikats an.
Im Anschluss beschäftigte sich das Gremium mit Bauvorhaben. Dem Bauvorhaben August-Becker-Straße, 76889 Klingenmünster, Fl.St.Nr. 2107/2 ersteilte der Rat einstimmig sein Einvernehmen. Gleiches entschied der Rat für das Bauvorhaben Steinstraße, 76889 Klingenmünster, Fl.St.Nr. 37, Nutzungsänderung Wohnhaus zu Ferienwohnhaus. Das Gremium beriet dann noch eine Bauvoranfrage, bei welcher nicht alle Fragen das Einvernehmen des Rates bekamen.
Bei der Erschließung des Gewerbegebietes "Am Lokschuppen" kam es zu einer überplanmäßigen Ausgabe. Der Rat stimmte dieser Ausgabe in Höhe von 203.725,69 Euro unter der Buchungsstelle (Erwerb und Erschließung Verkauf Gewerbegebiet Am Lokschuppen) im Haushaltsjahr 2023 einstimmig zu. Die Finanzierung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt gem. § 100 Abs. 2 GemO über einen Haushaltsvorgriff aus dem Jahr 2024 (1.405.500,00 Euro). Die Mittel sind in der entsprechenden Höhe umzuwidmen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat die Vermietung der Eisdiele im Rathaus. Weiterhin wurde der Gemeinderat über aktuelle Personalangelegenheiten informiert.