Am 17.04.2019 wurde im Südpfalz Kurier die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Bergzabern vom 28.03.2019 öffentlich bekannt gemacht.
Fälschlicherweise wurde unter Ziffer II Nummer (3) der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung die einmalige Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorhergehenden Nutzungszeit pro Jahr bis zu maximal 30 Jahren anstatt bis zu maximal 25 Jahren beziffert.
Dieser redaktionelle Fehler wird deshalb insoweit berichtigt, dass die einmalige Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorhergehenden Nutzungszeit pro Jahr auf bis zu maximal 25 Jahre beschränkt ist.
Bad Bergzabern, 16.07.2019
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Scherm
(VG-Verwaltung)