Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448).
- Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern -
Da Herr Rolf Enke, Neugasse 20, 76887 Bad Bergzabern zum Beigeordneten gewählt wurde, hat er sein Ratsmandat mit Schreiben vom 27. Juni 2019 mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.
Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).
Dies ist Herr
Martin Körner
Steinfelder Straße 51
76887 Bad Bergzabern
Herr Körner hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).
Bad Bergzabern, 16. Juli 2019
Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister